For the english speaking community: At the end of last year Torben Schiffer was speaker at the The National Honey Show with the subject "Man made breeding and selection vs natural reproduction and selection". We had a great professional and objective feedback from the audience. Thank you very much!
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Der SchifferTree® wird schlanker, Beenature-Project wirft Ballast ab. In konsequenter Weiterentwicklung der Beenature-Artenschutzkonzepte verabschieden wir uns vom Honigring, und damit von der letzten Verbindung zur Imkerei. Dieser Schritt hat sich schon seit längerem angekündigt, er war im Grunde kaum zu umgehen, und er fällt uns nicht schwer. Künftig wird nur noch die einteilige Baumhöhlensimulation, welche keinerlei Eingriffsmöglichkeit durch den Menschen bietet, als „SchifferTree®“ bezeichnet. Mit dieser Wildtierbehausung ist es uns gelungen, die Beschränkungen und Verpflichtungen der Bienenseuchenverordnung zu überwinden und als erster Verein der Honigbiene bedingungslosen Artenschutz zu bieten. Die Biene muss folglich nichts mehr leisten, sie muss nichts mehr abliefern und sie muss auch nicht zwangsverpflichtet werden, mit ihren Erzeugnissen das kostspielige Hobby ihres Halters zu finanzieren. Sie darf einfach sein, darf nicht mehr und nicht weniger als ihre Rolle im Ökosystem erfüllen, anstatt menschliche Erwartungen. Dafür schaffen wir mit artgerechten Habitaten die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die natürliche Selektion wieder wirken kann. Innerhalb der Imkerei, auch innerhalb einer wesensgemäßen oder naturnahen Imkerei, ist dies aus vielen bereits beschriebenen Gründen nicht möglich.
Muss man nun auf Honig verzichten? Nicht ganz, denn die natürliche Selektion, der grundlegende Vorgang der Adaption und Grundpfeiler der Evolution, beschenkt uns immer wieder mal mit vollen Vorratswaben von Bienenvölkern, welche nicht überlebt haben. Diese können dann problemlos, ohne „Operation“ am lebenden Organismus und ohne Übergriffe oder Kollateralschäden für die Natur, für menschliche Zwecke genutzt werden. So wird der Honig wieder zu einem Luxusgut.
Die Innenaufnahmen kennt Ihr teilweise schon. Mit diesem weiteren Video wollen wir zeigen, wie die Untersuchung praktisch abläuft, und worauf es uns ankommt. Der Blick durch das Flugloch ist schon beeindruckend und zeigt in diesem Fall eine sehr schöne Entwicklung des Biens. Jedoch ist dabei oft nicht zu sehen, ob der Wabenbau tatsächlich ganz oben am Dom, am inneren Stirnholzblock, angesetzt wurde, oder weiter unten an der Innenwand. Im letzteren Fall hat das Bienenvolk eine deutlich geringere Überlebenschance, denn es verbraucht mehr Energie und damit Futter; eine Nestduftwärmebindung kann nicht oder nur teilweise entstehen. Um die Ansatzhöhe des Wabenbaus zu überprüfen, wird per Bohrmaschine ein kleines Loch in den Schiffertree gebohrt. Im Video seht Ihr, wie Torben Schiffer von außen den Abstand abmisst, wo der Stirnholzblock endet (30 cm). Knapp darunter wird der Bohrer angesetzt, durch das Loch die Kamera eingeführt, und in diesem Fall ist der Wabenbau der Honigbienen perfekt. Das Loch wird mit einem Holzdübel wieder verschlossen.
Die Bienen haben in diesem Fall optimale Überwinterungschancen. Und da der Organismus bereits seit 2019 besteht (seitdem ist er in Beobachtung), verfügt dieses Bienenvolk offenbar über alle notwendigen genetischen Eigenschaften für eine vom Menschen unabhängige Überlebensfähigkeit. Der Hamburger Amtsveterinär besteht auf die Meldung des Bienenvolkes und die damit verbundene Behandlungspflicht, obwohl beides aus folgenden Gründen nicht angesagt ist:
Der Fall wird fortgeführt. Ausgangslage: An einer Hamburger Schule hängt seit diesem Frühjahr ein Schiffertree (ohne Honigring) in mehreren Metern Höhe in einem Baum auf dem Schulgelände. Die Installation durch Torben Schiffer war mit Einverständnis der Schulleitung erfolgt. Der Tree stand jedem potentiellen Baumhöhlenbewohner offen und wurde von einem wilden Bienenschwarm im Frühjahr eigenständig besiedelt. Dieser Schwarm stammt aus einem Bienenvolk in der Nähe, welches wir schon seit 2019 in Beobachtung haben. Er hat sich prächtig entwickelt, wie die Videoaufnahmen aus dem Spätsommer zeigen. Das Gelände wurde dem Veterinäramt NICHT als Bienenstand gemeldet, da aufgrund des fehlenden Honigrings keine Imkerei betrieben wird, sondern Artenschutz. Nun wurde in diesem Spätsommer der Schiffertree bei der Veterinärbehörde angezeigt. Wir haben einen ganz konkreten Verdacht, von wessen Seite dies erfolgt ist, aber dies soll hier nicht Thema sein. Das Veterinäramt verlangte daraufhin die Meldung des Geländes als Bienenstand, was durch die Schule verweigert wurde. Es entstand ein E-Mail-Wechsel zwischen dem zuständigen Lehrer und der Behörde. Hier der Auszug, welcher die Gesetzeslage darlegt: "Sehr geehrte Frau J., (…) Sie schreiben in Ihrer letzten Mail: "Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen." Wir möchten hier unsere Auffassung darlegen und beziehen uns zunächst auf das BGB: BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Es ist uns kein Gesetz bekannt, dass eine Person zum Besitzer eines herrenlosen Schwarms wird, wenn dieser eigenständig eine Wildtierbehausung, Mauer, einen Hummelkasten o.ä. besiedelt. Wir würden ja auch nicht zum Besitzer einer Fledermaus, eines Hornissen- oder Wespenstaates, wenn diese(r) in eine Wildtierbehausung einzieht. Das Gesetz ist hier unserer Auffassung nach eindeutig: BGB § 960 Wilde Tiere (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren (z.B. Schwarm / ist allerdings ungezähmt – es liegt keine Inbesitznahme vor). Das in der Schule lebende Volk ist laut BGB herrenlos. Es gibt also keine Haltung und keinen Besitzer im Sinne des Gesetzes und per Definition. Animal Health Law (AHL) Wir beziehen uns hier auf folgende Rechtsgrundlagen: VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht" oder „AHL") Teil I, Kapitel 1 Art 4 Begriffsbestimmungen: Art. 4 Nr. 5 „gehaltene Tiere" = Tiere, die vom Menschen gehalten werden... (d.h. Bienen in der Baumhöhlensimulation, die als Schwarm von allein eingezogen sind, sind daher keine gehaltenen Tiere sondern: Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Fazit: Unserer Ansicht nach liegt weder eine Hobbyhaltung noch eine andere Form der Haltung im Sinne des BGB und des AHL vor. Sie schreiben ferner: "Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12-stellige Registriernummer." Es gibt in unserem Fall jedoch (wie oben erwähnt) keinen Halter. Wir können ihnen jedoch selbstverständlich regelmäßig mitteilen, falls das Volk versterben oder schwärmen sollte bzw. Vögel, Fledermäuse oder andere Wildtiere die Baumhöhlensimulation besiedeln. Des Weiteren beziehen wir uns auf das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Das haben wir mit einer Baumhöhlensimulation und mit besten Absichten getan. Wir sind erfreut, dass ein Schwarm diese von sich aus besiedelte. § 2 Verwirklichung der Ziele (1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. § 37 Aufgaben des Artenschutzes (1) Die Vorschriften dieses Kapitels sowie § 6 Absatz 3 dienen dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, 2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie 3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. AHL Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Wir hoffen, mit diesen Ausführungen zur Klärung beizutragen. Für weitergehende Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung." An dieser Expertise haben Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der juristischen Abteilung der PETA-Tierschutzorganisation, Dr. med. vet. Iris Schäfer, sowie Dipl.-Biologe Torben Schiffer mitgewirkt. Der Fall ging daraufhin in die nächste Instanz. Wir werden in einem der nächsten Beiträge darüber berichten. #refubees
Hoch im Norden, im Naturparadies der Ostsee-Halbinsel Zingst leben Martin Troelenberg und seine Lebensgefährtin Katharina Rudert. Dort betreiben die beiden in ihrer Freizeit seit einigen Jahren den Natur- und Imkerhof. Dieser blickt bereits auf mehrere Generationen Imkertradition zurück, und auch Martin ist mit den Bienen groß geworden. Ein Großteil der Halbinsel gehört zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (drittgrößter Park in Deutschland); der Standort ist somit stark geprägt Naturschutz, Umweltbildung, Naturerlebnis und Tourismus. Martin und seine Familie sind vor Ort stark vernetzt mit Natur- und Umweltschützern, Ämtern, Bildungseinrichtungen, Vereinen und Tourismuseinrichtungen. Perfekte Bedingungen also, um die eigenen Themen voran zu bringen. Martin hat ganz viele Pläne, und der Beginn seiner Kooperation mit Beenature liegt in der Etablierung eines Bienen-Lehrpfades auf dem Hof. Dieser richtet sich an Kitas, Schulklassen, Familien, Imker und Naturfreunde. Der Lehrpfad umfasst bisher 10 Stationen, die stetig weiterentwickelt und ergänzt werden. In seinen Führungen zeigt Martin den Besuchern anschaulich das Leben der Honigbiene und auch ihre Nutzung in verschiedenen Formen. Von der Baumhöhle, über Körbe und Kisten, bis zum Schiffertree. Unser Verein hat Martin mit der Dauerleihgabe von 5 Schiffertrees, darunter ein Science-Tree, unterstützt. Darin werden Messungen vorgenommen, welche in die Datensammlung des Vereins mit einfließen. Das Besondere des Lehrpfades ist außerdem, dass dieser der erste seiner Art ist, denn er zeigt ALLE Facetten der Imkerei, auch die unschönen Seiten, welche in der Gesellschaft kaum bekannt sind. Die Brechung zahlreicher Tierrechte, der Stopp der Evolution, sowie die meist verharmloste Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen lassen hier und da auch schon mal Tränen bei den Besuchern fließen. Auch die Schüler Imker AG, die Martin in Kooperation betreibt, ist die erste, die sich neben dem konventionellen Imkern besonders dem Artenschutz widmet. Die Ausbildung erfolgt also vollumfänglich, ganz im Sinne des Beenature-Project. Der Bienenstand der AG wurde ebenfalls mit einem Schiffertree ausgestattet. "Natur schützen, heißt Natur verstehen ", nach diesem Leitspruch handeln Martin und Kathy auf dem Natur- und Imkerhof in Zingst. Diese Maxime wird auch bei der Entwicklung neuer Projekte mit einfließen, die noch anstehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden. Zur website: https://www.natur-imkerhof-zingst.de/
der kollateralschaden durch die moderne imkerei / sa. 18.09. / 18 - 21 Uhr (30 min. pause) Bereits Anfang August wurde das Meeting im Rahmen der Beenature-Ausbildung als geschlossene Veranstaltung abgehalten. Die damals verwendete Software erlaubte nur eine geringe Teilnehmerzahl. Aufgrund des positiven Feedbacks und der enormen Wichtigkeit dieses Themas werden wir die Konferenz nun wiederholen und der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldeinformationen sind im o.a. Link zu finden. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und diesmal zeitgleich auf Youtube gestreamt. Wir wiederholen außerdem unsere Einladung an die Vertreter von Arten- und Naturschutz, die Fridays-for-Future-Aktivisten und Oppositionisten, um in Austausch zu gehen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Das Artensterben in unseren Landschaften schreitet voran. Folgenden Personen/Institutionen wurden eingeladen:
Inhalte: Nahrungskonkurrenz zu Wildbestäubern, Notfütterungen, ineffiziente Beutensysteme, artfremde Aufstellungen, Greenwashing, Propaganda, industrielle Landwirtschaft
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März 2023
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