ARTGERECHTE BIENENERHALTUNG


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18/10/2021

Habitate anbieten, nicht aufdrängen

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In der Vergangenheit hat Beenature-Project seine Artenschutz-Projekte mit der aktiven Besiedlung von Schiffertrees® mit Honigbienen gestartet. Dazu haben wir natürliche Schwärme entweder am Boden in die Baumhöhlensimulationen einlaufen lassen, und die Behausungen anschließend im Baum installiert. Oder der Tree wurde zuerst in den Baum gezogen, und danach in luftiger Höhe über eine Rampe mit Bienen besiedelt. Beides hatte seine Vor- und Nachteile, je nach Standort und Situation vor Ort.
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Nun, auch Beenature-Project und sein Gründer Torben Schiffer entwickeln sich weiter. (Wir erinnern uns: Die Reise begann einst mit Klimadeckeln…) Möchte man Artenschutz betreiben, so soll die zu schützende Art ihren freien Willen weiterhin ausleben können, und gleichzeitig alle umgebenden Arten auf keinen Fall Nachteile erfahren. So sind wir dazu übergegangen, die Habitate der Natur lediglich zur Verfügung zu stellen, anzubieten, und nicht aufzudrängen. Die Zwangsbesiedlung stellt ebenfalls eine Manipulation dar, und in diesem Punkt wollen wir uns unbedingt von der Imkerei unterscheiden. Es darf einziehen, wer will, und dieses Detail macht den Schiffertree® erst zu einer wahren Wildtierbehausung, losgelöst vom gesetzlichen Rahmen der Bienenseuchenverordnung. Der Mensch nimmt das Bienenvolk nicht erst in Besitz, und wird damit auch nicht zu seinem Halter, mit allen damit verbundenen Verpflichtungen. Wir stellen die Behausung zur Verfügung, und jedes Tier, das dort freiwillig und selbstbestimmt einzieht, bleibt ein herrenloses Wildtier. 
Wilde Honigbienen, und auch andere Baumhöhlenbewohner, finden zielsicher die artgerechten Habitate in der Umgebung. Eine Zwangsbesiedlung ist nicht nötig. Hier das grandiose Zeitraffer-Video von drexeln.de, das den selbstbestimmten Einzug eines wilden Schwarmes zeigt, und welches wir freundlicherweise teilen dürfen. Vielen Dank an drexeln.de!
​Auch das Beziehungsgefüge zwischen den Arten vor Ort im jeweiligen Naturraum bleibt ungestört – zumindest durch die Artenschützer – wenn auf die Zwangsbesiedlung verzichtet wird. Die Bienenpopulation und damit ihre Dichte werden nicht künstlich vermehrt, bzw. verdichtet, wie es sonst der Fall wäre. Somit wird die mitunter dramatische Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen weitestgehend vermieden, bzw. bleibt im natürlichen Gleichgewicht.
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Bleibt die Honigbiene ein Wildtier in ihrem selbstgewählten Habitat, so genießt sie außerdem den Schutz diverser Gesetze, welche ein Abschwefeln, Einfangen oder vermeintliches „Retten“ unter Strafe stellen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen folgt ein weiterer ausführlicher Beitrag. Maßgeblich sind das BGB, das Bundesnaturschutzgesetz, sowie das AHL (Animal Health Law, EU).

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