Der Fall der Hamburger #refubees geht in die nächste Runde. Im Schreiben an die Veterinärbehörde des Bezirks hatten wir unsere Auffassung der Rechtslage dargelegt, mit sachkundiger Unterstützung von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung der Tierrechtsorganisation PETA e.V., von Dr. med. vet. Iris Schäfer und Diplom-Biologen Torben Schiffer. Für eine Anmeldung des Schulgeländes als Bienenstand sahen wir keine Veranlassung, denn mit dem betreffenden Schiffertree wird und wurde keine Imkerei betrieben, sondern ein Artenschutzprogramm für Honigbienen und andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. Siehe dazu unser Blogbeitrag „Die Gesetzeslage – #refubees“ vom 08.11.21. Während wir uns auf Fakten - genauer: auf Gesetze! - berufen haben, sah der Amtsleiter, Herr M., dazu offenbar keine Veranlassung. Anstatt auf unser Schreiben mit derselben Sachlichkeit zu antworten, rief er direkt die Schulleitung an und übte dort offenbar massiven Druck aus. Dem Gespräch fehlte es leider vollständig an einer sachlich-fachlichen Grundlage. Stattdessen erhielt man aufgrund des massiven Tons den deutlichen Eindruck einer versuchten Einschüchterung. Auf die bestehende Gesetzeslage wurde von Seiten des Amtsleiters in keinster Weise eingegangen. Diese Erfahrung hat uns sehr erstaunt, denn bei ähnlich gelagerten Fällen haben zahlreiche Veterinärämter im gesamten Bundesgebiet nach unserer Darlegung der Gesetzeslage ihren Anspruch auf Anmeldung einer Bienenhaltung umgehend wieder zurückgezogen. Haben die sich alle geirrt? Oder irrt sich möglicherweise der Hamburger Amtsleiter? Seine Strategie war insofern erfolgreich, als dass die Schulleitung einer Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wollte. In Zeiten von Corona hat jede Schule – verständlicherweise – nur stark begrenzte Kapazitäten, die man nicht für einen vermeidbaren Konflikt verpulvern möchte. Die Schule war somit notgedrungen zur Anmeldung eines Bienenstandes bereit. Wir jedoch nicht. Und so beschlossen wir kurzerhand die Evakuierung des wilden Bienenvolkes. Denn wir fürchteten nun um die Unversehrtheit dieses Bienenvolkes, welches seit mindestens 2019 ohne jegliche Behandlung und Fütterung überlebt hat. Wenn die Rechtslage für ein Hamburger Veterinäramt offenbar derart unklar ist, so ist es möglicherweise auch dazu im Stande, eine Zwangsbehandlung mit Varroaziden oder im schlimmsten Fall eine Abschwefelung an diesem Wildtier vorzunehmen.
Und so rückte unser Vereinsvorstand, Torben Schiffer und Matthias Gust, an einem späten Sonntagnachmittag auf dem Schulgelände an, demontierte in der Dämmerung die Baumhöhlensimulation und brachte das herrenlose Wildtier – wahrlich in einer Nacht- und Nebelaktion - an einen sicheren Ort, wo es vor dem Zugriff durch nichtbefugte Amtsveterinäre geschützt ist. Dieser Vorgang ist in seiner Struktur identisch mit der Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissenvolkes, welches aus Artenschutzgründen an einen anderen Ort verbracht wird; es erfolgt keine Inbesitznahme. Den gesamten Vorgang zeigt das Video in unserem Youtube-Kanal. Wie geht es nun weiter? Den Fall lassen wir natürlich nicht auf sich beruhen. Wir werden den Amtsleiter zum persönlichen Gespräch bitten und ihn direkt mit der Gesetzeslage konfrontieren. Über das Gespräch, seinen Verlauf und seine Ergebnisse werden wir weiter informieren.
1 Kommentar
Hansgünter Kraushaar
18/4/2022 12:44:42
Ich wertschätze euer Engagement sehr und wünsche euch viel Erfolg im weiteren Verlauf eurer Aktivitäten!
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