Der SchifferTree® wird schlanker, Beenature-Project wirft Ballast ab. In konsequenter Weiterentwicklung der Beenature-Artenschutzkonzepte verabschieden wir uns vom Honigring, und damit von der letzten Verbindung zur Imkerei. Dieser Schritt hat sich schon seit längerem angekündigt, er war im Grunde kaum zu umgehen, und er fällt uns nicht schwer. Künftig wird nur noch die einteilige Baumhöhlensimulation, welche keinerlei Eingriffsmöglichkeit durch den Menschen bietet, als „SchifferTree®“ bezeichnet. Mit dieser Wildtierbehausung ist es uns gelungen, die Beschränkungen und Verpflichtungen der Bienenseuchenverordnung zu überwinden und als erster Verein der Honigbiene bedingungslosen Artenschutz zu bieten. Die Biene muss folglich nichts mehr leisten, sie muss nichts mehr abliefern und sie muss auch nicht zwangsverpflichtet werden, mit ihren Erzeugnissen das kostspielige Hobby ihres Halters zu finanzieren. Sie darf einfach sein, darf nicht mehr und nicht weniger als ihre Rolle im Ökosystem erfüllen, anstatt menschliche Erwartungen. Dafür schaffen wir mit artgerechten Habitaten die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die natürliche Selektion wieder wirken kann. Innerhalb der Imkerei, auch innerhalb einer wesensgemäßen oder naturnahen Imkerei, ist dies aus vielen bereits beschriebenen Gründen nicht möglich.
Muss man nun auf Honig verzichten? Nicht ganz, denn die natürliche Selektion, der grundlegende Vorgang der Adaption und Grundpfeiler der Evolution, beschenkt uns immer wieder mal mit vollen Vorratswaben von Bienenvölkern, welche nicht überlebt haben. Diese können dann problemlos, ohne „Operation“ am lebenden Organismus und ohne Übergriffe oder Kollateralschäden für die Natur, für menschliche Zwecke genutzt werden. So wird der Honig wieder zu einem Luxusgut.
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Der Fall der Hamburger #refubees geht in die nächste Runde. Im Schreiben an die Veterinärbehörde des Bezirks hatten wir unsere Auffassung der Rechtslage dargelegt, mit sachkundiger Unterstützung von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung der Tierrechtsorganisation PETA e.V., von Dr. med. vet. Iris Schäfer und Diplom-Biologen Torben Schiffer. Für eine Anmeldung des Schulgeländes als Bienenstand sahen wir keine Veranlassung, denn mit dem betreffenden Schiffertree wird und wurde keine Imkerei betrieben, sondern ein Artenschutzprogramm für Honigbienen und andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. Siehe dazu unser Blogbeitrag „Die Gesetzeslage – #refubees“ vom 08.11.21. Während wir uns auf Fakten - genauer: auf Gesetze! - berufen haben, sah der Amtsleiter, Herr M., dazu offenbar keine Veranlassung. Anstatt auf unser Schreiben mit derselben Sachlichkeit zu antworten, rief er direkt die Schulleitung an und übte dort offenbar massiven Druck aus. Dem Gespräch fehlte es leider vollständig an einer sachlich-fachlichen Grundlage. Stattdessen erhielt man aufgrund des massiven Tons den deutlichen Eindruck einer versuchten Einschüchterung. Auf die bestehende Gesetzeslage wurde von Seiten des Amtsleiters in keinster Weise eingegangen. Diese Erfahrung hat uns sehr erstaunt, denn bei ähnlich gelagerten Fällen haben zahlreiche Veterinärämter im gesamten Bundesgebiet nach unserer Darlegung der Gesetzeslage ihren Anspruch auf Anmeldung einer Bienenhaltung umgehend wieder zurückgezogen. Haben die sich alle geirrt? Oder irrt sich möglicherweise der Hamburger Amtsleiter? Seine Strategie war insofern erfolgreich, als dass die Schulleitung einer Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wollte. In Zeiten von Corona hat jede Schule – verständlicherweise – nur stark begrenzte Kapazitäten, die man nicht für einen vermeidbaren Konflikt verpulvern möchte. Die Schule war somit notgedrungen zur Anmeldung eines Bienenstandes bereit. Wir jedoch nicht. Und so beschlossen wir kurzerhand die Evakuierung des wilden Bienenvolkes. Denn wir fürchteten nun um die Unversehrtheit dieses Bienenvolkes, welches seit mindestens 2019 ohne jegliche Behandlung und Fütterung überlebt hat. Wenn die Rechtslage für ein Hamburger Veterinäramt offenbar derart unklar ist, so ist es möglicherweise auch dazu im Stande, eine Zwangsbehandlung mit Varroaziden oder im schlimmsten Fall eine Abschwefelung an diesem Wildtier vorzunehmen.
Und so rückte unser Vereinsvorstand, Torben Schiffer und Matthias Gust, an einem späten Sonntagnachmittag auf dem Schulgelände an, demontierte in der Dämmerung die Baumhöhlensimulation und brachte das herrenlose Wildtier – wahrlich in einer Nacht- und Nebelaktion - an einen sicheren Ort, wo es vor dem Zugriff durch nichtbefugte Amtsveterinäre geschützt ist. Dieser Vorgang ist in seiner Struktur identisch mit der Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissenvolkes, welches aus Artenschutzgründen an einen anderen Ort verbracht wird; es erfolgt keine Inbesitznahme. Den gesamten Vorgang zeigt das Video in unserem Youtube-Kanal. Wie geht es nun weiter? Den Fall lassen wir natürlich nicht auf sich beruhen. Wir werden den Amtsleiter zum persönlichen Gespräch bitten und ihn direkt mit der Gesetzeslage konfrontieren. Über das Gespräch, seinen Verlauf und seine Ergebnisse werden wir weiter informieren. Die Innenaufnahmen kennt Ihr teilweise schon. Mit diesem weiteren Video wollen wir zeigen, wie die Untersuchung praktisch abläuft, und worauf es uns ankommt. Der Blick durch das Flugloch ist schon beeindruckend und zeigt in diesem Fall eine sehr schöne Entwicklung des Biens. Jedoch ist dabei oft nicht zu sehen, ob der Wabenbau tatsächlich ganz oben am Dom, am inneren Stirnholzblock, angesetzt wurde, oder weiter unten an der Innenwand. Im letzteren Fall hat das Bienenvolk eine deutlich geringere Überlebenschance, denn es verbraucht mehr Energie und damit Futter; eine Nestduftwärmebindung kann nicht oder nur teilweise entstehen. Um die Ansatzhöhe des Wabenbaus zu überprüfen, wird per Bohrmaschine ein kleines Loch in den Schiffertree gebohrt. Im Video seht Ihr, wie Torben Schiffer von außen den Abstand abmisst, wo der Stirnholzblock endet (30 cm). Knapp darunter wird der Bohrer angesetzt, durch das Loch die Kamera eingeführt, und in diesem Fall ist der Wabenbau der Honigbienen perfekt. Das Loch wird mit einem Holzdübel wieder verschlossen.
Die Bienen haben in diesem Fall optimale Überwinterungschancen. Und da der Organismus bereits seit 2019 besteht (seitdem ist er in Beobachtung), verfügt dieses Bienenvolk offenbar über alle notwendigen genetischen Eigenschaften für eine vom Menschen unabhängige Überlebensfähigkeit. Der Hamburger Amtsveterinär besteht auf die Meldung des Bienenvolkes und die damit verbundene Behandlungspflicht, obwohl beides aus folgenden Gründen nicht angesagt ist:
Der Fall wird fortgeführt. Ausgangslage: An einer Hamburger Schule hängt seit diesem Frühjahr ein Schiffertree (ohne Honigring) in mehreren Metern Höhe in einem Baum auf dem Schulgelände. Die Installation durch Torben Schiffer war mit Einverständnis der Schulleitung erfolgt. Der Tree stand jedem potentiellen Baumhöhlenbewohner offen und wurde von einem wilden Bienenschwarm im Frühjahr eigenständig besiedelt. Dieser Schwarm stammt aus einem Bienenvolk in der Nähe, welches wir schon seit 2019 in Beobachtung haben. Er hat sich prächtig entwickelt, wie die Videoaufnahmen aus dem Spätsommer zeigen. Das Gelände wurde dem Veterinäramt NICHT als Bienenstand gemeldet, da aufgrund des fehlenden Honigrings keine Imkerei betrieben wird, sondern Artenschutz. Nun wurde in diesem Spätsommer der Schiffertree bei der Veterinärbehörde angezeigt. Wir haben einen ganz konkreten Verdacht, von wessen Seite dies erfolgt ist, aber dies soll hier nicht Thema sein. Das Veterinäramt verlangte daraufhin die Meldung des Geländes als Bienenstand, was durch die Schule verweigert wurde. Es entstand ein E-Mail-Wechsel zwischen dem zuständigen Lehrer und der Behörde. Hier der Auszug, welcher die Gesetzeslage darlegt: "Sehr geehrte Frau J., (…) Sie schreiben in Ihrer letzten Mail: "Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen." Wir möchten hier unsere Auffassung darlegen und beziehen uns zunächst auf das BGB: BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Es ist uns kein Gesetz bekannt, dass eine Person zum Besitzer eines herrenlosen Schwarms wird, wenn dieser eigenständig eine Wildtierbehausung, Mauer, einen Hummelkasten o.ä. besiedelt. Wir würden ja auch nicht zum Besitzer einer Fledermaus, eines Hornissen- oder Wespenstaates, wenn diese(r) in eine Wildtierbehausung einzieht. Das Gesetz ist hier unserer Auffassung nach eindeutig: BGB § 960 Wilde Tiere (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren (z.B. Schwarm / ist allerdings ungezähmt – es liegt keine Inbesitznahme vor). Das in der Schule lebende Volk ist laut BGB herrenlos. Es gibt also keine Haltung und keinen Besitzer im Sinne des Gesetzes und per Definition. Animal Health Law (AHL) Wir beziehen uns hier auf folgende Rechtsgrundlagen: VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht" oder „AHL") Teil I, Kapitel 1 Art 4 Begriffsbestimmungen: Art. 4 Nr. 5 „gehaltene Tiere" = Tiere, die vom Menschen gehalten werden... (d.h. Bienen in der Baumhöhlensimulation, die als Schwarm von allein eingezogen sind, sind daher keine gehaltenen Tiere sondern: Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Fazit: Unserer Ansicht nach liegt weder eine Hobbyhaltung noch eine andere Form der Haltung im Sinne des BGB und des AHL vor. Sie schreiben ferner: "Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12-stellige Registriernummer." Es gibt in unserem Fall jedoch (wie oben erwähnt) keinen Halter. Wir können ihnen jedoch selbstverständlich regelmäßig mitteilen, falls das Volk versterben oder schwärmen sollte bzw. Vögel, Fledermäuse oder andere Wildtiere die Baumhöhlensimulation besiedeln. Des Weiteren beziehen wir uns auf das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Das haben wir mit einer Baumhöhlensimulation und mit besten Absichten getan. Wir sind erfreut, dass ein Schwarm diese von sich aus besiedelte. § 2 Verwirklichung der Ziele (1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. § 37 Aufgaben des Artenschutzes (1) Die Vorschriften dieses Kapitels sowie § 6 Absatz 3 dienen dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, 2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie 3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. AHL Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Wir hoffen, mit diesen Ausführungen zur Klärung beizutragen. Für weitergehende Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung." An dieser Expertise haben Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der juristischen Abteilung der PETA-Tierschutzorganisation, Dr. med. vet. Iris Schäfer, sowie Dipl.-Biologe Torben Schiffer mitgewirkt. Der Fall ging daraufhin in die nächste Instanz. Wir werden in einem der nächsten Beiträge darüber berichten. #refubees
Hoch im Norden, im Naturparadies der Ostsee-Halbinsel Zingst leben Martin Troelenberg und seine Lebensgefährtin Katharina Rudert. Dort betreiben die beiden in ihrer Freizeit seit einigen Jahren den Natur- und Imkerhof. Dieser blickt bereits auf mehrere Generationen Imkertradition zurück, und auch Martin ist mit den Bienen groß geworden. Ein Großteil der Halbinsel gehört zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (drittgrößter Park in Deutschland); der Standort ist somit stark geprägt Naturschutz, Umweltbildung, Naturerlebnis und Tourismus. Martin und seine Familie sind vor Ort stark vernetzt mit Natur- und Umweltschützern, Ämtern, Bildungseinrichtungen, Vereinen und Tourismuseinrichtungen. Perfekte Bedingungen also, um die eigenen Themen voran zu bringen. Martin hat ganz viele Pläne, und der Beginn seiner Kooperation mit Beenature liegt in der Etablierung eines Bienen-Lehrpfades auf dem Hof. Dieser richtet sich an Kitas, Schulklassen, Familien, Imker und Naturfreunde. Der Lehrpfad umfasst bisher 10 Stationen, die stetig weiterentwickelt und ergänzt werden. In seinen Führungen zeigt Martin den Besuchern anschaulich das Leben der Honigbiene und auch ihre Nutzung in verschiedenen Formen. Von der Baumhöhle, über Körbe und Kisten, bis zum Schiffertree. Unser Verein hat Martin mit der Dauerleihgabe von 5 Schiffertrees, darunter ein Science-Tree, unterstützt. Darin werden Messungen vorgenommen, welche in die Datensammlung des Vereins mit einfließen. Das Besondere des Lehrpfades ist außerdem, dass dieser der erste seiner Art ist, denn er zeigt ALLE Facetten der Imkerei, auch die unschönen Seiten, welche in der Gesellschaft kaum bekannt sind. Die Brechung zahlreicher Tierrechte, der Stopp der Evolution, sowie die meist verharmloste Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen lassen hier und da auch schon mal Tränen bei den Besuchern fließen. Auch die Schüler Imker AG, die Martin in Kooperation betreibt, ist die erste, die sich neben dem konventionellen Imkern besonders dem Artenschutz widmet. Die Ausbildung erfolgt also vollumfänglich, ganz im Sinne des Beenature-Project. Der Bienenstand der AG wurde ebenfalls mit einem Schiffertree ausgestattet. "Natur schützen, heißt Natur verstehen ", nach diesem Leitspruch handeln Martin und Kathy auf dem Natur- und Imkerhof in Zingst. Diese Maxime wird auch bei der Entwicklung neuer Projekte mit einfließen, die noch anstehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden. Zur website: https://www.natur-imkerhof-zingst.de/ In der Vergangenheit hat Beenature-Project seine Artenschutz-Projekte mit der aktiven Besiedlung von Schiffertrees® mit Honigbienen gestartet. Dazu haben wir natürliche Schwärme entweder am Boden in die Baumhöhlensimulationen einlaufen lassen, und die Behausungen anschließend im Baum installiert. Oder der Tree wurde zuerst in den Baum gezogen, und danach in luftiger Höhe über eine Rampe mit Bienen besiedelt. Beides hatte seine Vor- und Nachteile, je nach Standort und Situation vor Ort. Nun, auch Beenature-Project und sein Gründer Torben Schiffer entwickeln sich weiter. (Wir erinnern uns: Die Reise begann einst mit Klimadeckeln…) Möchte man Artenschutz betreiben, so soll die zu schützende Art ihren freien Willen weiterhin ausleben können, und gleichzeitig alle umgebenden Arten auf keinen Fall Nachteile erfahren. So sind wir dazu übergegangen, die Habitate der Natur lediglich zur Verfügung zu stellen, anzubieten, und nicht aufzudrängen. Die Zwangsbesiedlung stellt ebenfalls eine Manipulation dar, und in diesem Punkt wollen wir uns unbedingt von der Imkerei unterscheiden. Es darf einziehen, wer will, und dieses Detail macht den Schiffertree® erst zu einer wahren Wildtierbehausung, losgelöst vom gesetzlichen Rahmen der Bienenseuchenverordnung. Der Mensch nimmt das Bienenvolk nicht erst in Besitz, und wird damit auch nicht zu seinem Halter, mit allen damit verbundenen Verpflichtungen. Wir stellen die Behausung zur Verfügung, und jedes Tier, das dort freiwillig und selbstbestimmt einzieht, bleibt ein herrenloses Wildtier. Wilde Honigbienen, und auch andere Baumhöhlenbewohner, finden zielsicher die artgerechten Habitate in der Umgebung. Eine Zwangsbesiedlung ist nicht nötig. Hier das grandiose Zeitraffer-Video von drexeln.de, das den selbstbestimmten Einzug eines wilden Schwarmes zeigt, und welches wir freundlicherweise teilen dürfen. Vielen Dank an drexeln.de! Auch das Beziehungsgefüge zwischen den Arten vor Ort im jeweiligen Naturraum bleibt ungestört – zumindest durch die Artenschützer – wenn auf die Zwangsbesiedlung verzichtet wird. Die Bienenpopulation und damit ihre Dichte werden nicht künstlich vermehrt, bzw. verdichtet, wie es sonst der Fall wäre. Somit wird die mitunter dramatische Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen weitestgehend vermieden, bzw. bleibt im natürlichen Gleichgewicht.
Bleibt die Honigbiene ein Wildtier in ihrem selbstgewählten Habitat, so genießt sie außerdem den Schutz diverser Gesetze, welche ein Abschwefeln, Einfangen oder vermeintliches „Retten“ unter Strafe stellen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen folgt ein weiterer ausführlicher Beitrag. Maßgeblich sind das BGB, das Bundesnaturschutzgesetz, sowie das AHL (Animal Health Law, EU).
Ein weiteres Beenature-Projekt ging in der Saison 2021 an den Start. Pünktlich zum Beginn der Weidenblüte traf sich der Vorstand des Vereins in einem großen Mischwaldgebiet in Schleswig-Holstein mit dem Waldbesitzer. In mindestens 2,5 km Entfernung zueinander wurden mehrere Baumhöhlensimulationen leer installiert und der Natur und ihren Bewohnern zur Besiedlung angeboten. Auch in einem angrenzenden Dorf hängen nun Habitate, so dass in Summe sechs Wildtierbehausungen die Region bereichern. Jede Behausung erhielt zuvor ihren eigenen Namen, wie etwa Lange Anna, Spargel-Tarzan, oder Spannenlanger Hansel. So ist dann für alle Beteiligten direkt klar, von welchem Habitat gesprochen wird. Und tatsächlich wurden zwei der sechs Trees in diesem Sommer von Honigbienen eigenständig besiedelt, ganz im Sinne des Artenschutzes. "Wir schaffen Strukturen, damit Wildnis entstehen kann, vermeiden es jedoch, die bestehenden Verhältnisse etwa durch das aktive Einbringen von Bienenvölkern in solchen Biotopen zu gefährden", erklärt Matthias, der zweite Vorsitzende unseres Vereins.
Der Wald ist in Privatbesitz und wird nicht bewirtschaftet; die Natur ist sich selbst überlassen. Torben konnte bei der Installation noch einen persönlichen Rekord aufstellen: Eine der Wildtierbehausungen hat er in rund 15 Metern Höhe im Baum angebracht. „Das mache ich nie wieder!“, so sein Kommentar nach dem Abstieg. "Dafür benötige ich eine professionelle Kletterausrüstung!" Diese wurde daraufhin von der Grundstücksbesitzerin, spontan und unerwartet, mit einer großzügigen Spende finanziert. Ab jetzt geht's "sicher" hoch hinaus! Und genau dieser Tree wurde als erster von den Honigbienen als neue Behausung gewählt. Lage ist halt alles... Etwas später zog ein weiterer Schwarm in einen anderen der Trees ein. Ein toller Erfolg für den Artenschutz. Ob die restlichen SchifferTrees® auch neue Bewohner beherbergen, wird demnächst überprüft! Dabei wird nicht nur die neue Kletterausrüstung, sondern auch das neue Olympus G-Lite Vereinsendoskop zum Einsatz kommen. Wir sind schon gespannt auf die Bilder und werden darüber berichten... De Immen e.V., Verein für wesensgemäße Bienenhaltung, konnte im letzten Jahr fünf Schiffertrees unter seinen Ausbildern verteilen. Das Ziel war dabei, mehr Ausbildungsvielfalt zu schaffen und die Inhalte der artgerechten BienenERhaltung in die Imker-Einsteigerkurse teilweise mit einfließen zu lassen.
Barbara Leineweber aus NRW, seit vielen Jahren für De Immen im Mellifera-Ausbildungsverbund tätig, war eine der glücklichen Fünf. Bereits im Herbst 2020 wurde die dickwandige Plus-Version zunächst zusammengebaut, und nun im Frühjahr 2021 im Oberbergischen Land installiert. Auf dem Gelände eines biologisch-dynamisch arbeitenden Gemüseerzeugers fand sich der passende Baum, an welchen die Baumhöhlensimulation, auf einem stabilen Baumstamm ruhend, angelehnt wurde, mehrfach verschnallt. Das Flugloch erreichte eine Höhe von ca. 3 Metern und ist nach Süden ausgerichtet. Bienenfreunde, auch aus der Regionalgruppe Beenature-Rheinland, waren beim Aufbau behilflich. Sie bringen bereits Erfahrung im Baumklettern und im Umgang mit den knapp 100 kg Vollholz mit. Nach rund 3 Stunden war das Habitat einzugsbereit – sowohl für wilde Honigbienen, als auch für Fledermäuse oder andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. De Immen e.V. ist offizieller Kooperationspartner von Beenature-Project und berichtet hier über die Erfahrungen mit der Wildtierbehausung. Die Trees sind ebenfalls Teil des Bürgerwissenschaftsprojektes Beekeeping-Revolution. Das Frühjahr 2021 war kühl und nass. Über Wochen hinweg konnten die Bienen kaum ausfliegen und Futter sammeln. In der Imkerei fiel die Frühjahrsernte mehr oder weniger aus, und es mehrten sich die Nachrichten über Notfütterungen. Die Kisten liefen leer... Wie wir bereits wissen, verbraucht die Bienenhaltung in der artfremden Kisten-Rähmchen-Haltung ein Vielfaches an Energie, und damit Futter, im Vergleich zur artgerechten Baumhöhle, oder ihrer Simulation, dem Schiffertree®. Studie in Entomology Today: Die Beuten sind zugig und ineffizient.
Die einteilige Baumhöhlensimulation in Aura hat eine Wandstärke von 6,4 cm und steht mitsamt der technischen Ausstattung geschützt in einer Hütte. Die Aufstellung auf dem Boden war notwendig, denn es ist schier unmöglich, das gesamte Equipment (Waage, Kameras, Stromanschluss etc.) im Baum zu installieren, was für die Bienen artgerecht wäre. Betrachten wir das Winterhalbjahr 2019/20 anhand der Grafik: Anfang Oktober zeigt das Bienenvolk ein Gewicht von 8,6 kg. Das beinhaltet Bienen, Waben und Futter. Über die 6 Monate des Winters verringert sich das Gewicht um 3,6 kg auf 5,079 kg (Anfang April). Darin enthalten ist außerdem noch der im Frühjahr schwindende Feuchtigkeitsgehalt des Holzes des Schiffertrees®. Rechnet man diesen heraus, so liegt der tatsächliche Futterverbrauch im Winterhalbjahr bei 2,4 kg. Wir sprechen also über gut 13 Gramm, die das Bienenvolk durchschnittlich täglich an Futter verbraucht hat. Auch werden Bienen im Laufe des Winters sterben, deren Gesamtgewicht ist jedoch vernachlässigbar, da der Totenfall im Schiffertree® nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was in einer normalen Beute üblich ist. Wir sehen in der Grafik, dass Anfang April dann die Tracht einsetzt, und das Gewicht wieder rasant zunimmt. Kurze Zeit später ist das Volk geschwärmt. Zum Vergleich: Ein imkerlich gehaltenes Bienenvolk in der Rähmchen-Kisten-Haltung verbraucht im Winterhalbjahr rund 20 kg (111 Gramm pro Tag), je nach Region mal mehr, mal weniger, also fast die 10-fache Menge eines Bienenvolkes, welches in einer artgerechten Geometrie lebt. Der Abstand im Futterverbrauch wächst dann mit dem Einsetzen des Brutgeschäftes und insbesondere mit der Beimkerung des Volkes. Bisher gingen wir von einem rund zehnfach erhöhten Energieverbrauch in der Beute aus, bezogen auf das gesamte Jahr. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass der Abstand noch weitaus größer ist, die Untersuchungen dazu laufen bereits. Die kommende Messreihe in Aura an der Saale soll auch zu dieser Vermutung eine weitere Datenbasis liefern. Neben dem Schiffertree® werden eine We4bee-Beute (Top bar hive), sowie ein herkömmliches Zander-Zargensystem in den direkten Vergleich treten bzgl. Gewichtsveränderung, Innentemperatur und –feuchtigkeit. Ob es noch in diesem Jahr zum Start der Messreihe kommen wird, ist leider fraglich. Auch in Aura war die Schwarmzeit kurz, aktuell sind die Behausungen noch unbewohnt. Das Projekt kann live in youtube verfolgt werden. „Beenature Rheinland“ ist die erste Regionalgruppe unseres Vereins Beenature-Save-the-Bees. Die 12-köpfige Gruppe agiert seit Herbst 2020 im westlichen NRW, und konnte nun ihr erstes Projekt auf den Weg bringen. Auf einem Gelände von Wald NRW im Großraum Köln/Bonn fanden zwei dickwandige Schiffertrees® aus der Werkstatt von Sirid Henneberger (Leipzig) ihren Standort. Der Zusammenbau der beiden Habitate fand bereits einige Tage zuvor in Teamarbeit statt. Für die Anbringung im Baum musste noch mal ein ganzer Tag eingeplant werden, denn pro Tree benötigte die Installation rund 3 Stunden, trotz schon vorhandener Erfahrung, aber irgendwas ist ja immer… Unterstützung erhielt die Gruppe außerdem von einigen Mitgliedern der NABU-Ortsgruppe, welche bspw. das schwere Material (Schiffertrees und Baumstamm) mittels Traktor zum Einsatzort brachten. Am Ende des Tages konnten die Bienenfreunde (fast alle kommen aus der Imkerei) auf einen gelungenen Projektstart blicken. Nun muss abgewartet werden, wer die Habitate bezieht. Die Wildtierbehausungen bieten nicht nur herrenlosen Bienenschwärmen ein Obdach, sondern auch anderen bedrohten Baumhöhlenbewohnern, wie etwa Fledermäusen, Hornissen oder Vögeln. Die Bäume in unseren Wäldern werden kaum noch alt genug, um Baumhöhlen ausbilden zu können, mehrere Jahrzehnte kann der Prozess der Entstehung andauern. Der Schiffertree® bietet hier eine schnelle und dauerhafte Lösung, um bedrohte Arten zu beherbergen. „Beenature Rheinland“ plant noch weitere Projekte, über die wir selbstverständlich berichten werden.
Neue Erkenntnisse verlangen nach Beachtung, und ggf. auch nach Veränderungen. Nach dem vergangenen Winter konnten wir feststellen, dass fast alle Baumhöhlensimulationen, die einen Spechtschaden am Flugloch aufweisen, zur Zeit der Auswinterung unbewohnt waren. Der Specht findet ein 5cm großes Flugloch vor, möchte ins Innere des Schiffertrees gelangen, und beginnt zu meißeln. Und das über einen längeren Zeitraum. Diese Störungen verkraftet das Bienenvolk während des Winters in der Regel nicht. Um dies zu umgehen, erweitern wir das Flugloch auf 6cm. So kann der Specht direkt in den Tree hinein, findet ihn bewohnt vor, und verlässt ihn dann wieder. Die Störung wird damit auf ein Minimum reduziert. Neuere Schiffertrees werden bereits mit dem größeren Flugloch ausgeliefert. Für ältere Versionen empfehlen wir das Aufbohren auf 6cm. Dafür bietet sich der Forstnerbohrer an. Da für diesen eine fixierende Mitte fehlt, empfiehlt sich der Einsatz einer Art Schablone. Diese kann selbst gebaut und mittels Schraubzwingen am Tree befestigt werden, oder – besser geeignet für den Einsatz im Baum – mit einem Spanngurt. Befestigung der Schablone mittels Spanngurt oder Schraubzwingen.
Fotos unten: www.kloster-arenberg.de Nach diesem Winter konnten wir bei den Bienenvölkern, welche im Schiffertree nicht überlebt haben, ein bemerkenswertes Phänomen feststellen. Offenbar ist es so, dass viele Völker am unteren Speidel (bei älteren Versionen des Trees am unteren Kreuz) mit dem Wabenbau beginnen. Dieser wird dann ganz normal nach unten erweitert, aber der Bereich über dem ersten Speidel/Kreuz bleibt frei. Damit fehlt die gassenweise Nestduftwärmebindung, was offenbar den Energiehaushalt negativ beeinflusst. Die Völker überleben fast ausnahmslos nicht, Futtervorräte sind i.d.R. auch gering oder gar nicht mehr vorhanden. Es kommt jedoch auch vor, dass sie am unteren Speidel/Kreuz mit dem Bau beginnen, und später im Laufe der Saison den oberen Bereich noch nach oben bis zum Dach erweitern, meist mit Wirrbau. Die Bienen überleben auch dies ebenfalls nicht, Futtervorräte sind jedoch meist noch vorhanden.
Der Schiffertree unterliegt einer permanenten Weiterentwicklung. Ab sofort werden alle Baumhöhlensimulationen mit einem 6cm-Flugloch (Durchmesser) ausgeliefert. Dafür sprechen folgende Gründe:
Beenature-Project arbeitet permanent an der Weiterentwicklung des Schiffertrees, und auch unser 2. Vorsitzender Matthias Gust packt kräftig mit an. Ab sofort werden alle Baumhöhlensimulationen mit einer deutlich aufgerauten Innenfläche ausgeliefert. Dies regt die Propolisierung durch die Bienen nochmal deutlich an, wodurch ein antibiotisches Innenklima in der Behausung entsteht. Symbionten wie der Bücherskorpion profitieren ebenfalls, denn Ritzen und Spalten bilden ihren Lebensraum. Weitere Veränderungen der Trees sind schon in Planung und können hoffentlich bald umgesetzt werden.
Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat die Schirmherrschaft für das Butenland-Projekt übernommen!
Sechs Bienenvölker in Baumhöhlensimulationen (Schiffertrees) leben seit Sommer 2020 auf dem Gelände von Hof Butenland, einem Gnadenhof für ehemalige Nutztiere, welche der Massentierhaltung entkommen konnten. PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) hat es sich zur Aufgabe gemacht, “jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen“. Die Aufklärung der Gesellschaft über die wahren Zustände in der Tierhaltung eint die Organisation mit Beenature-Project. Unser Ziel ist es auch, über die etablierten Tierrechtsverletzungen in großen Bereichen der Imkerei aufzuklären und den alternativen Weg des Artenschutzes aufzuzeigen. Wir freuen uns sehr über die Caritas als neuen Kooperationspartner von Beenature-Project! Seit diesem Jahr wird der Schiffertree in der Caritas-Werkstatt Pocking bei Passau hergestellt. Am vergangenen Wochenende wurde die Manufaktur der Baumhöhlensimulation offiziell eröffnet und das Produkt vorgestellt.
Torben Schiffer war vor Ort und hat die Zuhörer mit einem Vortrag in die Thematik eingeführt. In der Mediathek von Niederbayern-TV ist der Fernsehbericht zusehen. (Lautsprecher an!) Die Schwarmzeit ist noch nicht vorbei. Wieder hat sich ein Bienenschwarm eigenständig für einen Schiffertree entschieden. Die Eckdaten des Habitats waren für die Spurbienen überzeugend: rundes Flugloch, geringes Volumen von ca. 35 Litern, mehrere Meter vom Boden entfernt. Was will Biene mehr?
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März 2023
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