Die Innenaufnahmen kennt Ihr teilweise schon. Mit diesem weiteren Video wollen wir zeigen, wie die Untersuchung praktisch abläuft, und worauf es uns ankommt. Der Blick durch das Flugloch ist schon beeindruckend und zeigt in diesem Fall eine sehr schöne Entwicklung des Biens. Jedoch ist dabei oft nicht zu sehen, ob der Wabenbau tatsächlich ganz oben am Dom, am inneren Stirnholzblock, angesetzt wurde, oder weiter unten an der Innenwand. Im letzteren Fall hat das Bienenvolk eine deutlich geringere Überlebenschance, denn es verbraucht mehr Energie und damit Futter; eine Nestduftwärmebindung kann nicht oder nur teilweise entstehen. Um die Ansatzhöhe des Wabenbaus zu überprüfen, wird per Bohrmaschine ein kleines Loch in den Schiffertree gebohrt. Im Video seht Ihr, wie Torben Schiffer von außen den Abstand abmisst, wo der Stirnholzblock endet (30 cm). Knapp darunter wird der Bohrer angesetzt, durch das Loch die Kamera eingeführt, und in diesem Fall ist der Wabenbau der Honigbienen perfekt. Das Loch wird mit einem Holzdübel wieder verschlossen.
Die Bienen haben in diesem Fall optimale Überwinterungschancen. Und da der Organismus bereits seit 2019 besteht (seitdem ist er in Beobachtung), verfügt dieses Bienenvolk offenbar über alle notwendigen genetischen Eigenschaften für eine vom Menschen unabhängige Überlebensfähigkeit. Der Hamburger Amtsveterinär besteht auf die Meldung des Bienenvolkes und die damit verbundene Behandlungspflicht, obwohl beides aus folgenden Gründen nicht angesagt ist:
Der Fall wird fortgeführt.
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Ausgangslage: An einer Hamburger Schule hängt seit diesem Frühjahr ein Schiffertree (ohne Honigring) in mehreren Metern Höhe in einem Baum auf dem Schulgelände. Die Installation durch Torben Schiffer war mit Einverständnis der Schulleitung erfolgt. Der Tree stand jedem potentiellen Baumhöhlenbewohner offen und wurde von einem wilden Bienenschwarm im Frühjahr eigenständig besiedelt. Dieser Schwarm stammt aus einem Bienenvolk in der Nähe, welches wir schon seit 2019 in Beobachtung haben. Er hat sich prächtig entwickelt, wie die Videoaufnahmen aus dem Spätsommer zeigen. Das Gelände wurde dem Veterinäramt NICHT als Bienenstand gemeldet, da aufgrund des fehlenden Honigrings keine Imkerei betrieben wird, sondern Artenschutz. Nun wurde in diesem Spätsommer der Schiffertree bei der Veterinärbehörde angezeigt. Wir haben einen ganz konkreten Verdacht, von wessen Seite dies erfolgt ist, aber dies soll hier nicht Thema sein. Das Veterinäramt verlangte daraufhin die Meldung des Geländes als Bienenstand, was durch die Schule verweigert wurde. Es entstand ein E-Mail-Wechsel zwischen dem zuständigen Lehrer und der Behörde. Hier der Auszug, welcher die Gesetzeslage darlegt: "Sehr geehrte Frau J., (…) Sie schreiben in Ihrer letzten Mail: "Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen." Wir möchten hier unsere Auffassung darlegen und beziehen uns zunächst auf das BGB: BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Es ist uns kein Gesetz bekannt, dass eine Person zum Besitzer eines herrenlosen Schwarms wird, wenn dieser eigenständig eine Wildtierbehausung, Mauer, einen Hummelkasten o.ä. besiedelt. Wir würden ja auch nicht zum Besitzer einer Fledermaus, eines Hornissen- oder Wespenstaates, wenn diese(r) in eine Wildtierbehausung einzieht. Das Gesetz ist hier unserer Auffassung nach eindeutig: BGB § 960 Wilde Tiere (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren (z.B. Schwarm / ist allerdings ungezähmt – es liegt keine Inbesitznahme vor). Das in der Schule lebende Volk ist laut BGB herrenlos. Es gibt also keine Haltung und keinen Besitzer im Sinne des Gesetzes und per Definition. Animal Health Law (AHL) Wir beziehen uns hier auf folgende Rechtsgrundlagen: VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht" oder „AHL") Teil I, Kapitel 1 Art 4 Begriffsbestimmungen: Art. 4 Nr. 5 „gehaltene Tiere" = Tiere, die vom Menschen gehalten werden... (d.h. Bienen in der Baumhöhlensimulation, die als Schwarm von allein eingezogen sind, sind daher keine gehaltenen Tiere sondern: Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Fazit: Unserer Ansicht nach liegt weder eine Hobbyhaltung noch eine andere Form der Haltung im Sinne des BGB und des AHL vor. Sie schreiben ferner: "Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12-stellige Registriernummer." Es gibt in unserem Fall jedoch (wie oben erwähnt) keinen Halter. Wir können ihnen jedoch selbstverständlich regelmäßig mitteilen, falls das Volk versterben oder schwärmen sollte bzw. Vögel, Fledermäuse oder andere Wildtiere die Baumhöhlensimulation besiedeln. Des Weiteren beziehen wir uns auf das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Das haben wir mit einer Baumhöhlensimulation und mit besten Absichten getan. Wir sind erfreut, dass ein Schwarm diese von sich aus besiedelte. § 2 Verwirklichung der Ziele (1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. § 37 Aufgaben des Artenschutzes (1) Die Vorschriften dieses Kapitels sowie § 6 Absatz 3 dienen dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, 2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie 3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. AHL Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Wir hoffen, mit diesen Ausführungen zur Klärung beizutragen. Für weitergehende Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung." An dieser Expertise haben Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der juristischen Abteilung der PETA-Tierschutzorganisation, Dr. med. vet. Iris Schäfer, sowie Dipl.-Biologe Torben Schiffer mitgewirkt. Der Fall ging daraufhin in die nächste Instanz. Wir werden in einem der nächsten Beiträge darüber berichten. #refubees
Hoch im Norden, im Naturparadies der Ostsee-Halbinsel Zingst leben Martin Troelenberg und seine Lebensgefährtin Katharina Rudert. Dort betreiben die beiden in ihrer Freizeit seit einigen Jahren den Natur- und Imkerhof. Dieser blickt bereits auf mehrere Generationen Imkertradition zurück, und auch Martin ist mit den Bienen groß geworden. Ein Großteil der Halbinsel gehört zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (drittgrößter Park in Deutschland); der Standort ist somit stark geprägt Naturschutz, Umweltbildung, Naturerlebnis und Tourismus. Martin und seine Familie sind vor Ort stark vernetzt mit Natur- und Umweltschützern, Ämtern, Bildungseinrichtungen, Vereinen und Tourismuseinrichtungen. Perfekte Bedingungen also, um die eigenen Themen voran zu bringen. Martin hat ganz viele Pläne, und der Beginn seiner Kooperation mit Beenature liegt in der Etablierung eines Bienen-Lehrpfades auf dem Hof. Dieser richtet sich an Kitas, Schulklassen, Familien, Imker und Naturfreunde. Der Lehrpfad umfasst bisher 10 Stationen, die stetig weiterentwickelt und ergänzt werden. In seinen Führungen zeigt Martin den Besuchern anschaulich das Leben der Honigbiene und auch ihre Nutzung in verschiedenen Formen. Von der Baumhöhle, über Körbe und Kisten, bis zum Schiffertree. Unser Verein hat Martin mit der Dauerleihgabe von 5 Schiffertrees, darunter ein Science-Tree, unterstützt. Darin werden Messungen vorgenommen, welche in die Datensammlung des Vereins mit einfließen. Das Besondere des Lehrpfades ist außerdem, dass dieser der erste seiner Art ist, denn er zeigt ALLE Facetten der Imkerei, auch die unschönen Seiten, welche in der Gesellschaft kaum bekannt sind. Die Brechung zahlreicher Tierrechte, der Stopp der Evolution, sowie die meist verharmloste Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen lassen hier und da auch schon mal Tränen bei den Besuchern fließen. Auch die Schüler Imker AG, die Martin in Kooperation betreibt, ist die erste, die sich neben dem konventionellen Imkern besonders dem Artenschutz widmet. Die Ausbildung erfolgt also vollumfänglich, ganz im Sinne des Beenature-Project. Der Bienenstand der AG wurde ebenfalls mit einem Schiffertree ausgestattet. "Natur schützen, heißt Natur verstehen ", nach diesem Leitspruch handeln Martin und Kathy auf dem Natur- und Imkerhof in Zingst. Diese Maxime wird auch bei der Entwicklung neuer Projekte mit einfließen, die noch anstehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden. Zur website: https://www.natur-imkerhof-zingst.de/
Ein weiteres Beenature-Projekt ging in der Saison 2021 an den Start. Pünktlich zum Beginn der Weidenblüte traf sich der Vorstand des Vereins in einem großen Mischwaldgebiet in Schleswig-Holstein mit dem Waldbesitzer. In mindestens 2,5 km Entfernung zueinander wurden mehrere Baumhöhlensimulationen leer installiert und der Natur und ihren Bewohnern zur Besiedlung angeboten. Auch in einem angrenzenden Dorf hängen nun Habitate, so dass in Summe sechs Wildtierbehausungen die Region bereichern. Jede Behausung erhielt zuvor ihren eigenen Namen, wie etwa Lange Anna, Spargel-Tarzan, oder Spannenlanger Hansel. So ist dann für alle Beteiligten direkt klar, von welchem Habitat gesprochen wird. Und tatsächlich wurden zwei der sechs Trees in diesem Sommer von Honigbienen eigenständig besiedelt, ganz im Sinne des Artenschutzes. "Wir schaffen Strukturen, damit Wildnis entstehen kann, vermeiden es jedoch, die bestehenden Verhältnisse etwa durch das aktive Einbringen von Bienenvölkern in solchen Biotopen zu gefährden", erklärt Matthias, der zweite Vorsitzende unseres Vereins.
Der Wald ist in Privatbesitz und wird nicht bewirtschaftet; die Natur ist sich selbst überlassen. Torben konnte bei der Installation noch einen persönlichen Rekord aufstellen: Eine der Wildtierbehausungen hat er in rund 15 Metern Höhe im Baum angebracht. „Das mache ich nie wieder!“, so sein Kommentar nach dem Abstieg. "Dafür benötige ich eine professionelle Kletterausrüstung!" Diese wurde daraufhin von der Grundstücksbesitzerin, spontan und unerwartet, mit einer großzügigen Spende finanziert. Ab jetzt geht's "sicher" hoch hinaus! Und genau dieser Tree wurde als erster von den Honigbienen als neue Behausung gewählt. Lage ist halt alles... Etwas später zog ein weiterer Schwarm in einen anderen der Trees ein. Ein toller Erfolg für den Artenschutz. Ob die restlichen SchifferTrees® auch neue Bewohner beherbergen, wird demnächst überprüft! Dabei wird nicht nur die neue Kletterausrüstung, sondern auch das neue Olympus G-Lite Vereinsendoskop zum Einsatz kommen. Wir sind schon gespannt auf die Bilder und werden darüber berichten... De Immen e.V., Verein für wesensgemäße Bienenhaltung, konnte im letzten Jahr fünf Schiffertrees unter seinen Ausbildern verteilen. Das Ziel war dabei, mehr Ausbildungsvielfalt zu schaffen und die Inhalte der artgerechten BienenERhaltung in die Imker-Einsteigerkurse teilweise mit einfließen zu lassen.
Barbara Leineweber aus NRW, seit vielen Jahren für De Immen im Mellifera-Ausbildungsverbund tätig, war eine der glücklichen Fünf. Bereits im Herbst 2020 wurde die dickwandige Plus-Version zunächst zusammengebaut, und nun im Frühjahr 2021 im Oberbergischen Land installiert. Auf dem Gelände eines biologisch-dynamisch arbeitenden Gemüseerzeugers fand sich der passende Baum, an welchen die Baumhöhlensimulation, auf einem stabilen Baumstamm ruhend, angelehnt wurde, mehrfach verschnallt. Das Flugloch erreichte eine Höhe von ca. 3 Metern und ist nach Süden ausgerichtet. Bienenfreunde, auch aus der Regionalgruppe Beenature-Rheinland, waren beim Aufbau behilflich. Sie bringen bereits Erfahrung im Baumklettern und im Umgang mit den knapp 100 kg Vollholz mit. Nach rund 3 Stunden war das Habitat einzugsbereit – sowohl für wilde Honigbienen, als auch für Fledermäuse oder andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. De Immen e.V. ist offizieller Kooperationspartner von Beenature-Project und berichtet hier über die Erfahrungen mit der Wildtierbehausung. Die Trees sind ebenfalls Teil des Bürgerwissenschaftsprojektes Beekeeping-Revolution. Das Frühjahr 2021 war kühl und nass. Über Wochen hinweg konnten die Bienen kaum ausfliegen und Futter sammeln. In der Imkerei fiel die Frühjahrsernte mehr oder weniger aus, und es mehrten sich die Nachrichten über Notfütterungen. Die Kisten liefen leer... Wie wir bereits wissen, verbraucht die Bienenhaltung in der artfremden Kisten-Rähmchen-Haltung ein Vielfaches an Energie, und damit Futter, im Vergleich zur artgerechten Baumhöhle, oder ihrer Simulation, dem Schiffertree®. Studie in Entomology Today: Die Beuten sind zugig und ineffizient.
Die einteilige Baumhöhlensimulation in Aura hat eine Wandstärke von 6,4 cm und steht mitsamt der technischen Ausstattung geschützt in einer Hütte. Die Aufstellung auf dem Boden war notwendig, denn es ist schier unmöglich, das gesamte Equipment (Waage, Kameras, Stromanschluss etc.) im Baum zu installieren, was für die Bienen artgerecht wäre. Betrachten wir das Winterhalbjahr 2019/20 anhand der Grafik: Anfang Oktober zeigt das Bienenvolk ein Gewicht von 8,6 kg. Das beinhaltet Bienen, Waben und Futter. Über die 6 Monate des Winters verringert sich das Gewicht um 3,6 kg auf 5,079 kg (Anfang April). Darin enthalten ist außerdem noch der im Frühjahr schwindende Feuchtigkeitsgehalt des Holzes des Schiffertrees®. Rechnet man diesen heraus, so liegt der tatsächliche Futterverbrauch im Winterhalbjahr bei 2,4 kg. Wir sprechen also über gut 13 Gramm, die das Bienenvolk durchschnittlich täglich an Futter verbraucht hat. Auch werden Bienen im Laufe des Winters sterben, deren Gesamtgewicht ist jedoch vernachlässigbar, da der Totenfall im Schiffertree® nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was in einer normalen Beute üblich ist. Wir sehen in der Grafik, dass Anfang April dann die Tracht einsetzt, und das Gewicht wieder rasant zunimmt. Kurze Zeit später ist das Volk geschwärmt. Zum Vergleich: Ein imkerlich gehaltenes Bienenvolk in der Rähmchen-Kisten-Haltung verbraucht im Winterhalbjahr rund 20 kg (111 Gramm pro Tag), je nach Region mal mehr, mal weniger, also fast die 10-fache Menge eines Bienenvolkes, welches in einer artgerechten Geometrie lebt. Der Abstand im Futterverbrauch wächst dann mit dem Einsetzen des Brutgeschäftes und insbesondere mit der Beimkerung des Volkes. Bisher gingen wir von einem rund zehnfach erhöhten Energieverbrauch in der Beute aus, bezogen auf das gesamte Jahr. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass der Abstand noch weitaus größer ist, die Untersuchungen dazu laufen bereits. Die kommende Messreihe in Aura an der Saale soll auch zu dieser Vermutung eine weitere Datenbasis liefern. Neben dem Schiffertree® werden eine We4bee-Beute (Top bar hive), sowie ein herkömmliches Zander-Zargensystem in den direkten Vergleich treten bzgl. Gewichtsveränderung, Innentemperatur und –feuchtigkeit. Ob es noch in diesem Jahr zum Start der Messreihe kommen wird, ist leider fraglich. Auch in Aura war die Schwarmzeit kurz, aktuell sind die Behausungen noch unbewohnt. Das Projekt kann live in youtube verfolgt werden. Liebe Bienenfreunde, unsere erste Regionalgruppe „Beenature Rheinland“, die im westlichen NRW aktiv ist, hat sich für den Wettbewerb Rheinstart (https://www.rheinstart.org/) qualifiziert und braucht nun Eure Unterstützung.
Bei dem Wettbewerb kann eine Woche lang (08.06.-15.06.) täglich für ein bestimmtes grünes Projekt online abgestimmt werden, die ersten 10 Gewinner können dabei bis zu 3.000,- Euro gewinnen. Unsere Regionalgruppe möchte mit dem Preisgeld Schiffertrees im Rheinland installieren, hier geht es zum Projekt: https://www.rheinstart.org/voting/voting-fruehjahr-2021/wildes-bienenleben-im-rheinland/ Nach der Stimmabgabe muss diese noch verifiziert werden, dazu erhält man eine e-Mail. Ausführliche Anleitung unter: https://www.rheinstart.org/anleitung/ Teilt die Aktion auch gerne in der Familie, mit Freunden, Kollegen und Bekannten. Jede Stimme zählt! Eine ganze Woche lang, gerne täglich :-) Vielen Dank für Eure Unterstützung! „Beenature Rheinland“ ist die erste Regionalgruppe unseres Vereins Beenature-Save-the-Bees. Die 12-köpfige Gruppe agiert seit Herbst 2020 im westlichen NRW, und konnte nun ihr erstes Projekt auf den Weg bringen. Auf einem Gelände von Wald NRW im Großraum Köln/Bonn fanden zwei dickwandige Schiffertrees® aus der Werkstatt von Sirid Henneberger (Leipzig) ihren Standort. Der Zusammenbau der beiden Habitate fand bereits einige Tage zuvor in Teamarbeit statt. Für die Anbringung im Baum musste noch mal ein ganzer Tag eingeplant werden, denn pro Tree benötigte die Installation rund 3 Stunden, trotz schon vorhandener Erfahrung, aber irgendwas ist ja immer… Unterstützung erhielt die Gruppe außerdem von einigen Mitgliedern der NABU-Ortsgruppe, welche bspw. das schwere Material (Schiffertrees und Baumstamm) mittels Traktor zum Einsatzort brachten. Am Ende des Tages konnten die Bienenfreunde (fast alle kommen aus der Imkerei) auf einen gelungenen Projektstart blicken. Nun muss abgewartet werden, wer die Habitate bezieht. Die Wildtierbehausungen bieten nicht nur herrenlosen Bienenschwärmen ein Obdach, sondern auch anderen bedrohten Baumhöhlenbewohnern, wie etwa Fledermäusen, Hornissen oder Vögeln. Die Bäume in unseren Wäldern werden kaum noch alt genug, um Baumhöhlen ausbilden zu können, mehrere Jahrzehnte kann der Prozess der Entstehung andauern. Der Schiffertree® bietet hier eine schnelle und dauerhafte Lösung, um bedrohte Arten zu beherbergen. „Beenature Rheinland“ plant noch weitere Projekte, über die wir selbstverständlich berichten werden.
Das Citizen-Science-Projekt „Beekeeping Revolution“ erweitert seinen Aktionsradius um eine weitere Kategorie. Aufgrund der hohen Nachfrage nehmen wir die Gruppe “Eigenbau” in das Projekt mit auf. Damit kommen wir dem Wunsch vieler Bienenschützer nach, ihre praktischen Erfahrungen in be-/handlungsfreier Bienenhaltung in die Wissenschaft mit einfließen zu lassen und sich als Bürgerwissenschaftler aktiv zu beteiligen. Unter „Eigenbau“ erfassen wir ab sofort selbstgebaute Habitate (ähnlich dem Schiffertree), Klotzbeuten, Strohkörbe und modifizierte Beuten mit Klimadeckel, Dämmung und Habitatboden. Bei Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen durch den Bienenhalter versichert werden: Das Bienenvolk ist und bleibt zu 100% handlungsfrei. Das bedeutet, es findet keine Fütterung, keine Varroabehandlung (weder chemisch, biotechnisch, pflanzlich o.a.), keine Honigernte oder sonstigen menschlichen Eingriffe statt. Damit sind Schwarmverhinderung, Schwarmvorwegnahme, Umweiselung oder sonstige manipulative Maßnahmen ebenfalls ausgeschlossen. Das Bienenvolk darf seine Waben im Stabilbau errichten, so dass eine Nestduftwärmebindung entstehen kann. Eine Rähmchenhaltung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Nur unter den genannten Bedingungen hat das Überleben oder Sterben des Bienenvolkes eine Aussagekraft. Wir wollen wieder zurück zur vom Menschen unabhängigen Überlebensfähigkeit der Honigbienen. Dazu schaffen wir die Voraussetzungen über eine breite Basis an Teilnehmern, welche diese neue Bewegung voran bringen.
Zur Sparte „Eigenbau“: https://www.beekeeping-revolution.com/eigenbau Zur Meldung eines Bienenvolkes: https://www.beekeeping-revolution.com/bienenvolk-melden.html Die Datensätze bleiben bei Veröffentlichung vollständig anonym; weder Namen noch Standorte werden für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat die Schirmherrschaft für das Butenland-Projekt übernommen!
Sechs Bienenvölker in Baumhöhlensimulationen (Schiffertrees) leben seit Sommer 2020 auf dem Gelände von Hof Butenland, einem Gnadenhof für ehemalige Nutztiere, welche der Massentierhaltung entkommen konnten. PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) hat es sich zur Aufgabe gemacht, “jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen“. Die Aufklärung der Gesellschaft über die wahren Zustände in der Tierhaltung eint die Organisation mit Beenature-Project. Unser Ziel ist es auch, über die etablierten Tierrechtsverletzungen in großen Bereichen der Imkerei aufzuklären und den alternativen Weg des Artenschutzes aufzuzeigen. (Lautsprecher an!) Die Schwarmzeit ist noch nicht vorbei. Wieder hat sich ein Bienenschwarm eigenständig für einen Schiffertree entschieden. Die Eckdaten des Habitats waren für die Spurbienen überzeugend: rundes Flugloch, geringes Volumen von ca. 35 Litern, mehrere Meter vom Boden entfernt. Was will Biene mehr?
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März 2023
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