Es kommt nicht allzu oft vor, dass wir von Beenature-Project auf andere Organisationen stoßen, die nahezu identische Ziele verfolgen wie wir. Die Initiatoren und Mitglieder des Wildtierschutzverbandes geben dafür Beispiel, weshalb wir umgehend den Schulterschluss suchten. Engagiert und mutig setzen sie sich gegen die Jagd-Lobby und für den Schutz unserer Wälder und deren Bewohner ein. Denn die bewaldeten Flächen Deutschlands sind schon viel zu lange dem fragwürdigen Selbstbedienungstrieb der zahllosen Hobbyjäger unterworfen. Die „Weidmänner“ nutzen die letzten Rückzugsgebiete der Waldbewohner als Schießplatz und nehmen sich nach Gutsherrnart, was ihnen gefällt. Analogien finden wir in der Imkerei, welche die Nektarvorkommen in der Landschaft für sich beansprucht und damit zum Artensterben beiträgt. Die Natur verkommt zum Selbstbedienungsladen. Die Kritik an der Imkerei wird lauter, die Klagen gegen die Jagd hingegen sind nicht mehr zu überhören. So sind bestimmte bedrohte Arten, wie etwa der Feldhase, für den Jagdscheininhaber immer noch "Freiwild". Auch die Jagdhundeausbildung am lebenden Objekt ist aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr nur umstritten, sondern schlicht gesetzeswidrig. Tierquälerische Methoden sind auch in der Imkerei gang und gäbe, in der Bevölkerung jedoch (noch) kaum bekannt. „Der Wildtierschutzverband will jetzt als Dachverband alle Wildtier- und WaldschützerInnen Deutschlands zusammenbringen, um umso stärker und schlagkräftiger politisch agieren zu können und so die nötigen Gesetzesänderungen anzustoßen.“ Startseite Wildtierschutzverband Das Ziel der Wildschützer ist unter anderem, die Jagd in Deutschland wieder in die Hände professioneller Wildhüter zu geben, um weitere Kollateralschäden am verbleibenden Wildtierbestand abzuwenden. Außerdem setzt sich der Verband für die Erweiterung und Vernetzung von Wildtierschutzgebieten und Korridoren ein, um dem Wild einen sicheren Pfad auf seinen Wanderruten zu ermöglichen und der Inselbildung und dem damit einhergehenden Problem der Inzucht entgegenzuwirken. Wir sehen deutliche Parallelen in der Arbeit und Zielsetzung beider Vereine, und so haben wir uns mit dem Wildtierschutzverband in einer neuen Kooperation zusammengetan, um künftig vernetzt für unsere gemeinsamen Ziele zu kämpfen. Denn die Honigbiene als Waldbewohnerin ist ebenfalls angewiesen auf den Schutz ihres natürlichen Lebensraums, den Baumhöhlen, und auch den Schutz vor Menschen, um ein unbeimkertes Leben führen und natürliche Verhaltensweisen entfalten zu können. Wir freuen uns sehr auf künftige gemeinsame Projekte!
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Vortrag Torben Schiffer beim Online-Kongress „Selbstversorgt aus dem Garten“ Kongress vom 24. Februar bis 3. März 2022 Denn die Artgerechte BienenERhaltung ist unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion. Entdecke zusammen mit über 35 Sprechern eine nachhaltige Selbstversorgung im Einklang mit der Natur • PermaKultur für den Selbstversorger-Garten • wie lege ich einen (Balkon) Garten an • Effektive Mikroorganismen (EM) • Kompost | Humus | Terra Preta • Saatgutvermehrung • essbare Wildpflanzen / Wildkräuter • artgerechte BienenERhaltung • Naturkeller • Pilze selbst anbauen • Hochbeet etc. Die Teilnahme ist kostenfrei! Anmeldung hier: https://was-dich-naehrt.de For the english speaking community: At the end of last year Torben Schiffer was speaker at the The National Honey Show with the subject "Man made breeding and selection vs natural reproduction and selection". We had a great professional and objective feedback from the audience. Thank you very much! Der SchifferTree® wird schlanker, Beenature-Project wirft Ballast ab. In konsequenter Weiterentwicklung der Beenature-Artenschutzkonzepte verabschieden wir uns vom Honigring, und damit von der letzten Verbindung zur Imkerei. Dieser Schritt hat sich schon seit längerem angekündigt, er war im Grunde kaum zu umgehen, und er fällt uns nicht schwer. Künftig wird nur noch die einteilige Baumhöhlensimulation, welche keinerlei Eingriffsmöglichkeit durch den Menschen bietet, als „SchifferTree®“ bezeichnet. Mit dieser Wildtierbehausung ist es uns gelungen, die Beschränkungen und Verpflichtungen der Bienenseuchenverordnung zu überwinden und als erster Verein der Honigbiene bedingungslosen Artenschutz zu bieten. Die Biene muss folglich nichts mehr leisten, sie muss nichts mehr abliefern und sie muss auch nicht zwangsverpflichtet werden, mit ihren Erzeugnissen das kostspielige Hobby ihres Halters zu finanzieren. Sie darf einfach sein, darf nicht mehr und nicht weniger als ihre Rolle im Ökosystem erfüllen, anstatt menschliche Erwartungen. Dafür schaffen wir mit artgerechten Habitaten die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die natürliche Selektion wieder wirken kann. Innerhalb der Imkerei, auch innerhalb einer wesensgemäßen oder naturnahen Imkerei, ist dies aus vielen bereits beschriebenen Gründen nicht möglich.
Muss man nun auf Honig verzichten? Nicht ganz, denn die natürliche Selektion, der grundlegende Vorgang der Adaption und Grundpfeiler der Evolution, beschenkt uns immer wieder mal mit vollen Vorratswaben von Bienenvölkern, welche nicht überlebt haben. Diese können dann problemlos, ohne „Operation“ am lebenden Organismus und ohne Übergriffe oder Kollateralschäden für die Natur, für menschliche Zwecke genutzt werden. So wird der Honig wieder zu einem Luxusgut.
Der Fall der Hamburger #refubees geht in die nächste Runde. Im Schreiben an die Veterinärbehörde des Bezirks hatten wir unsere Auffassung der Rechtslage dargelegt, mit sachkundiger Unterstützung von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung der Tierrechtsorganisation PETA e.V., von Dr. med. vet. Iris Schäfer und Diplom-Biologen Torben Schiffer. Für eine Anmeldung des Schulgeländes als Bienenstand sahen wir keine Veranlassung, denn mit dem betreffenden Schiffertree wird und wurde keine Imkerei betrieben, sondern ein Artenschutzprogramm für Honigbienen und andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. Siehe dazu unser Blogbeitrag „Die Gesetzeslage – #refubees“ vom 08.11.21. Während wir uns auf Fakten - genauer: auf Gesetze! - berufen haben, sah der Amtsleiter, Herr M., dazu offenbar keine Veranlassung. Anstatt auf unser Schreiben mit derselben Sachlichkeit zu antworten, rief er direkt die Schulleitung an und übte dort offenbar massiven Druck aus. Dem Gespräch fehlte es leider vollständig an einer sachlich-fachlichen Grundlage. Stattdessen erhielt man aufgrund des massiven Tons den deutlichen Eindruck einer versuchten Einschüchterung. Auf die bestehende Gesetzeslage wurde von Seiten des Amtsleiters in keinster Weise eingegangen. Diese Erfahrung hat uns sehr erstaunt, denn bei ähnlich gelagerten Fällen haben zahlreiche Veterinärämter im gesamten Bundesgebiet nach unserer Darlegung der Gesetzeslage ihren Anspruch auf Anmeldung einer Bienenhaltung umgehend wieder zurückgezogen. Haben die sich alle geirrt? Oder irrt sich möglicherweise der Hamburger Amtsleiter? Seine Strategie war insofern erfolgreich, als dass die Schulleitung einer Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wollte. In Zeiten von Corona hat jede Schule – verständlicherweise – nur stark begrenzte Kapazitäten, die man nicht für einen vermeidbaren Konflikt verpulvern möchte. Die Schule war somit notgedrungen zur Anmeldung eines Bienenstandes bereit. Wir jedoch nicht. Und so beschlossen wir kurzerhand die Evakuierung des wilden Bienenvolkes. Denn wir fürchteten nun um die Unversehrtheit dieses Bienenvolkes, welches seit mindestens 2019 ohne jegliche Behandlung und Fütterung überlebt hat. Wenn die Rechtslage für ein Hamburger Veterinäramt offenbar derart unklar ist, so ist es möglicherweise auch dazu im Stande, eine Zwangsbehandlung mit Varroaziden oder im schlimmsten Fall eine Abschwefelung an diesem Wildtier vorzunehmen.
Und so rückte unser Vereinsvorstand, Torben Schiffer und Matthias Gust, an einem späten Sonntagnachmittag auf dem Schulgelände an, demontierte in der Dämmerung die Baumhöhlensimulation und brachte das herrenlose Wildtier – wahrlich in einer Nacht- und Nebelaktion - an einen sicheren Ort, wo es vor dem Zugriff durch nichtbefugte Amtsveterinäre geschützt ist. Dieser Vorgang ist in seiner Struktur identisch mit der Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissenvolkes, welches aus Artenschutzgründen an einen anderen Ort verbracht wird; es erfolgt keine Inbesitznahme. Den gesamten Vorgang zeigt das Video in unserem Youtube-Kanal. Wie geht es nun weiter? Den Fall lassen wir natürlich nicht auf sich beruhen. Wir werden den Amtsleiter zum persönlichen Gespräch bitten und ihn direkt mit der Gesetzeslage konfrontieren. Über das Gespräch, seinen Verlauf und seine Ergebnisse werden wir weiter informieren. Die Innenaufnahmen kennt Ihr teilweise schon. Mit diesem weiteren Video wollen wir zeigen, wie die Untersuchung praktisch abläuft, und worauf es uns ankommt. Der Blick durch das Flugloch ist schon beeindruckend und zeigt in diesem Fall eine sehr schöne Entwicklung des Biens. Jedoch ist dabei oft nicht zu sehen, ob der Wabenbau tatsächlich ganz oben am Dom, am inneren Stirnholzblock, angesetzt wurde, oder weiter unten an der Innenwand. Im letzteren Fall hat das Bienenvolk eine deutlich geringere Überlebenschance, denn es verbraucht mehr Energie und damit Futter; eine Nestduftwärmebindung kann nicht oder nur teilweise entstehen. Um die Ansatzhöhe des Wabenbaus zu überprüfen, wird per Bohrmaschine ein kleines Loch in den Schiffertree gebohrt. Im Video seht Ihr, wie Torben Schiffer von außen den Abstand abmisst, wo der Stirnholzblock endet (30 cm). Knapp darunter wird der Bohrer angesetzt, durch das Loch die Kamera eingeführt, und in diesem Fall ist der Wabenbau der Honigbienen perfekt. Das Loch wird mit einem Holzdübel wieder verschlossen.
Die Bienen haben in diesem Fall optimale Überwinterungschancen. Und da der Organismus bereits seit 2019 besteht (seitdem ist er in Beobachtung), verfügt dieses Bienenvolk offenbar über alle notwendigen genetischen Eigenschaften für eine vom Menschen unabhängige Überlebensfähigkeit. Der Hamburger Amtsveterinär besteht auf die Meldung des Bienenvolkes und die damit verbundene Behandlungspflicht, obwohl beides aus folgenden Gründen nicht angesagt ist:
Der Fall wird fortgeführt. |
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März 2023
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