For the english speaking community: At the end of last year Torben Schiffer was speaker at the The National Honey Show with the subject "Man made breeding and selection vs natural reproduction and selection". We had a great professional and objective feedback from the audience. Thank you very much!
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Der Fall der Hamburger #refubees geht in die nächste Runde. Im Schreiben an die Veterinärbehörde des Bezirks hatten wir unsere Auffassung der Rechtslage dargelegt, mit sachkundiger Unterstützung von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung der Tierrechtsorganisation PETA e.V., von Dr. med. vet. Iris Schäfer und Diplom-Biologen Torben Schiffer. Für eine Anmeldung des Schulgeländes als Bienenstand sahen wir keine Veranlassung, denn mit dem betreffenden Schiffertree wird und wurde keine Imkerei betrieben, sondern ein Artenschutzprogramm für Honigbienen und andere bedrohte Baumhöhlenbewohner. Siehe dazu unser Blogbeitrag „Die Gesetzeslage – #refubees“ vom 08.11.21. Während wir uns auf Fakten - genauer: auf Gesetze! - berufen haben, sah der Amtsleiter, Herr M., dazu offenbar keine Veranlassung. Anstatt auf unser Schreiben mit derselben Sachlichkeit zu antworten, rief er direkt die Schulleitung an und übte dort offenbar massiven Druck aus. Dem Gespräch fehlte es leider vollständig an einer sachlich-fachlichen Grundlage. Stattdessen erhielt man aufgrund des massiven Tons den deutlichen Eindruck einer versuchten Einschüchterung. Auf die bestehende Gesetzeslage wurde von Seiten des Amtsleiters in keinster Weise eingegangen. Diese Erfahrung hat uns sehr erstaunt, denn bei ähnlich gelagerten Fällen haben zahlreiche Veterinärämter im gesamten Bundesgebiet nach unserer Darlegung der Gesetzeslage ihren Anspruch auf Anmeldung einer Bienenhaltung umgehend wieder zurückgezogen. Haben die sich alle geirrt? Oder irrt sich möglicherweise der Hamburger Amtsleiter? Seine Strategie war insofern erfolgreich, als dass die Schulleitung einer Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wollte. In Zeiten von Corona hat jede Schule – verständlicherweise – nur stark begrenzte Kapazitäten, die man nicht für einen vermeidbaren Konflikt verpulvern möchte. Die Schule war somit notgedrungen zur Anmeldung eines Bienenstandes bereit. Wir jedoch nicht. Und so beschlossen wir kurzerhand die Evakuierung des wilden Bienenvolkes. Denn wir fürchteten nun um die Unversehrtheit dieses Bienenvolkes, welches seit mindestens 2019 ohne jegliche Behandlung und Fütterung überlebt hat. Wenn die Rechtslage für ein Hamburger Veterinäramt offenbar derart unklar ist, so ist es möglicherweise auch dazu im Stande, eine Zwangsbehandlung mit Varroaziden oder im schlimmsten Fall eine Abschwefelung an diesem Wildtier vorzunehmen.
Und so rückte unser Vereinsvorstand, Torben Schiffer und Matthias Gust, an einem späten Sonntagnachmittag auf dem Schulgelände an, demontierte in der Dämmerung die Baumhöhlensimulation und brachte das herrenlose Wildtier – wahrlich in einer Nacht- und Nebelaktion - an einen sicheren Ort, wo es vor dem Zugriff durch nichtbefugte Amtsveterinäre geschützt ist. Dieser Vorgang ist in seiner Struktur identisch mit der Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissenvolkes, welches aus Artenschutzgründen an einen anderen Ort verbracht wird; es erfolgt keine Inbesitznahme. Den gesamten Vorgang zeigt das Video in unserem Youtube-Kanal. Wie geht es nun weiter? Den Fall lassen wir natürlich nicht auf sich beruhen. Wir werden den Amtsleiter zum persönlichen Gespräch bitten und ihn direkt mit der Gesetzeslage konfrontieren. Über das Gespräch, seinen Verlauf und seine Ergebnisse werden wir weiter informieren. Ausgangslage: An einer Hamburger Schule hängt seit diesem Frühjahr ein Schiffertree (ohne Honigring) in mehreren Metern Höhe in einem Baum auf dem Schulgelände. Die Installation durch Torben Schiffer war mit Einverständnis der Schulleitung erfolgt. Der Tree stand jedem potentiellen Baumhöhlenbewohner offen und wurde von einem wilden Bienenschwarm im Frühjahr eigenständig besiedelt. Dieser Schwarm stammt aus einem Bienenvolk in der Nähe, welches wir schon seit 2019 in Beobachtung haben. Er hat sich prächtig entwickelt, wie die Videoaufnahmen aus dem Spätsommer zeigen. Das Gelände wurde dem Veterinäramt NICHT als Bienenstand gemeldet, da aufgrund des fehlenden Honigrings keine Imkerei betrieben wird, sondern Artenschutz. Nun wurde in diesem Spätsommer der Schiffertree bei der Veterinärbehörde angezeigt. Wir haben einen ganz konkreten Verdacht, von wessen Seite dies erfolgt ist, aber dies soll hier nicht Thema sein. Das Veterinäramt verlangte daraufhin die Meldung des Geländes als Bienenstand, was durch die Schule verweigert wurde. Es entstand ein E-Mail-Wechsel zwischen dem zuständigen Lehrer und der Behörde. Hier der Auszug, welcher die Gesetzeslage darlegt: "Sehr geehrte Frau J., (…) Sie schreiben in Ihrer letzten Mail: "Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen." Wir möchten hier unsere Auffassung darlegen und beziehen uns zunächst auf das BGB: BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Es ist uns kein Gesetz bekannt, dass eine Person zum Besitzer eines herrenlosen Schwarms wird, wenn dieser eigenständig eine Wildtierbehausung, Mauer, einen Hummelkasten o.ä. besiedelt. Wir würden ja auch nicht zum Besitzer einer Fledermaus, eines Hornissen- oder Wespenstaates, wenn diese(r) in eine Wildtierbehausung einzieht. Das Gesetz ist hier unserer Auffassung nach eindeutig: BGB § 960 Wilde Tiere (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren (z.B. Schwarm / ist allerdings ungezähmt – es liegt keine Inbesitznahme vor). Das in der Schule lebende Volk ist laut BGB herrenlos. Es gibt also keine Haltung und keinen Besitzer im Sinne des Gesetzes und per Definition. Animal Health Law (AHL) Wir beziehen uns hier auf folgende Rechtsgrundlagen: VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht" oder „AHL") Teil I, Kapitel 1 Art 4 Begriffsbestimmungen: Art. 4 Nr. 5 „gehaltene Tiere" = Tiere, die vom Menschen gehalten werden... (d.h. Bienen in der Baumhöhlensimulation, die als Schwarm von allein eingezogen sind, sind daher keine gehaltenen Tiere sondern: Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Fazit: Unserer Ansicht nach liegt weder eine Hobbyhaltung noch eine andere Form der Haltung im Sinne des BGB und des AHL vor. Sie schreiben ferner: "Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12-stellige Registriernummer." Es gibt in unserem Fall jedoch (wie oben erwähnt) keinen Halter. Wir können ihnen jedoch selbstverständlich regelmäßig mitteilen, falls das Volk versterben oder schwärmen sollte bzw. Vögel, Fledermäuse oder andere Wildtiere die Baumhöhlensimulation besiedeln. Des Weiteren beziehen wir uns auf das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Das haben wir mit einer Baumhöhlensimulation und mit besten Absichten getan. Wir sind erfreut, dass ein Schwarm diese von sich aus besiedelte. § 2 Verwirklichung der Ziele (1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. § 37 Aufgaben des Artenschutzes (1) Die Vorschriften dieses Kapitels sowie § 6 Absatz 3 dienen dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, 2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie 3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. AHL Art. 4 Nr. 8 „wild lebende Tiere" = Tiere, die keine gehaltenen Tiere sind (s.o.) Wir hoffen, mit diesen Ausführungen zur Klärung beizutragen. Für weitergehende Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung." An dieser Expertise haben Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der juristischen Abteilung der PETA-Tierschutzorganisation, Dr. med. vet. Iris Schäfer, sowie Dipl.-Biologe Torben Schiffer mitgewirkt. Der Fall ging daraufhin in die nächste Instanz. Wir werden in einem der nächsten Beiträge darüber berichten. #refubees
Am Freitag erhielt Torben Schiffer den Notruf: Der Zeidlerverein Potsdam berichtete über eine Buche, die im Park Sansscouci umgestürzt war. Sie beherbergte ein wildes Bienenvolk, welches nun schutzlos am Boden lag, schon seit rund einer Woche! Wenige Fragen wurden noch abgeklärt, dann fiel schnell die Entscheidung: Wir fahren hin! Morgen! Schnell wurde der Wagen gepackt. Das wichtigste: die Motorsäge, ein Stülper und der Schleier. Am nächsten Tag bot sich nach rund 3 Stunden Fahrt ein Bild der Zerstörung und des Kampfes. Nach über eine Woche am Boden waren die Kräfte der Bienen am Ende. Wespen hatten bereits begonnen zu räubern. Zusammen mit den Potsdamer Zeidlern wurde das Bienenvolk dann in rund 5 Stunden gemeinsam geborgen. Anne Böhnke-Henrichs war mit vor Ort und schildert ihre Eindrücke: „Der riesige Schlosspark Sanssouci in Potsdam mit seinem alten Baumbestand beherbergt sicher so manches wilde Bienenvolk. Eins davon haben die Herbststürme letzte Woche obdachlos gemacht. Eine alte Buche war im Sturm umgestürzt, ihr geborstener Stamm offenbarte einen Schatz: eine große, stark propolisierte Baumhöhle mit zahlreichen glücklicherweise noch intakten Waben. Informiert und unterstützt vom Zeidlerverein Potsdam hat Torben eine mehrstündige Rettungsaktion unternommen und die Bienen samt Waben geborgen und in einen Korb umgesiedelt. Da ich in Potsdam wohne, konnte ich vor Ort dabei sein und will euch hier kurz davon berichten. Bis die Bienen bei Sonnenuntergang endlich in einen leeren Strohkorb umgesiedelt waren, sollte es mehrere Stunden dauern. Zunächst musste die Höhle mit einer Kettensäge freigelegt werden. Dann haben Torben und Volker vom Zeidlerverein inmitten des friedlichen, aber tausendfachen Bienengesumms in bewundernswerter Ruhe die Waben mit darauf sitzenden Bienentrauben geborgen und provisorisch im Bienenkorb abgelegt. Erstaunlich war, wie schnell die Bienen den Korb als passable neue Behausung akzeptierten, denn kaum lagen die ersten Wabenstücke im Korb, begannen sie zu sterzeln und so ihre Schwestern zu „rufen“. Für mich war es sehr faszinierend, ein Stück Baumhöhle mit tausenden Bienen in den Händen zu halten und die Tiere aus nächster Nähe zu beobachten: Ihre vielen unterschiedlichen Farben, manche Bienen fast schwarz, andere braun, wieder andere mit orangefarbenen Streifen. Und keine einzige Varroamilbe zu entdecken. Im nächsten Schritt hat Torben die Honigwaben mit Hölzern im Bienenkorb befestigt und die Bienen in ihr neues zu Hause einlogiert. Auch die Königin war darunter. Dann hieß es lange abwarten, damit möglichst viele Bienen zu ihrem Volk zurückfinden. Zuletzt wurden die Damen gut verpackt ins Auto geladen und an einen sicheren Ort gebracht. Nun heißt es abwarten, ob sich all die Mühen gelohnt haben und die Bienen trotz der Strapazen den Winter überstehen. Für mich war es ein sehr spannender Einblick in die wilde Bienenwelt und ich habe mich sehr gefreut, Torben und Thore vom Verein Beenature-save-the-bees mal persönlich zu treffen. Die imposante Baumhöhle mit ihrem großen, stark propolisierten Einflugloch soll, wenn alles gut geht, auf dem Bienenlehrpfad in Zingst ausgestellt werden." Soviel wie möglich wurde mitgenommen: das zerschmetterte Wabenwerk mit Honig, Brut und Pollen. Tote Bienen, Teile der stark propolisierten Baumhöhle, sowie der Mulm vom Boden der Höhle. Alles wird nun schnellstmöglich beprobt, sowohl hinsichtlich der Genetik, als auch auf alle gängigen Krankheiten hin untersucht, zusammen mit unserer beratenden Veterinärin Dr. med. vet. Iris Schäfer. Ein wahrer Schatz für unsere Forschungsarbeit! Währenddessen kommen die Bienen allmählich zur Ruhe, und fliegen sich bereits neu ein. Torben ist noch sehr angefasst von diesem Tag, muss die Eindrücke und Puzzleteile zunächst für sich sortieren, und möchte zu diesem Erlebnis und vielleicht auch schon zu ersten Ergebnissen noch einen eigenen Bericht verfassen. Tausend Dank an die Potsdamer Zeidler, welche diese gemeinsame Rettungsaktion erst möglich gemacht haben! Bildmaterial: Anne Böhnke-Henrichs (vielen herzlichen Dank!) Online-Zeitungsartikel Märkische Allgemeine In der Vergangenheit hat Beenature-Project seine Artenschutz-Projekte mit der aktiven Besiedlung von Schiffertrees® mit Honigbienen gestartet. Dazu haben wir natürliche Schwärme entweder am Boden in die Baumhöhlensimulationen einlaufen lassen, und die Behausungen anschließend im Baum installiert. Oder der Tree wurde zuerst in den Baum gezogen, und danach in luftiger Höhe über eine Rampe mit Bienen besiedelt. Beides hatte seine Vor- und Nachteile, je nach Standort und Situation vor Ort. Nun, auch Beenature-Project und sein Gründer Torben Schiffer entwickeln sich weiter. (Wir erinnern uns: Die Reise begann einst mit Klimadeckeln…) Möchte man Artenschutz betreiben, so soll die zu schützende Art ihren freien Willen weiterhin ausleben können, und gleichzeitig alle umgebenden Arten auf keinen Fall Nachteile erfahren. So sind wir dazu übergegangen, die Habitate der Natur lediglich zur Verfügung zu stellen, anzubieten, und nicht aufzudrängen. Die Zwangsbesiedlung stellt ebenfalls eine Manipulation dar, und in diesem Punkt wollen wir uns unbedingt von der Imkerei unterscheiden. Es darf einziehen, wer will, und dieses Detail macht den Schiffertree® erst zu einer wahren Wildtierbehausung, losgelöst vom gesetzlichen Rahmen der Bienenseuchenverordnung. Der Mensch nimmt das Bienenvolk nicht erst in Besitz, und wird damit auch nicht zu seinem Halter, mit allen damit verbundenen Verpflichtungen. Wir stellen die Behausung zur Verfügung, und jedes Tier, das dort freiwillig und selbstbestimmt einzieht, bleibt ein herrenloses Wildtier. Wilde Honigbienen, und auch andere Baumhöhlenbewohner, finden zielsicher die artgerechten Habitate in der Umgebung. Eine Zwangsbesiedlung ist nicht nötig. Hier das grandiose Zeitraffer-Video von drexeln.de, das den selbstbestimmten Einzug eines wilden Schwarmes zeigt, und welches wir freundlicherweise teilen dürfen. Vielen Dank an drexeln.de! Auch das Beziehungsgefüge zwischen den Arten vor Ort im jeweiligen Naturraum bleibt ungestört – zumindest durch die Artenschützer – wenn auf die Zwangsbesiedlung verzichtet wird. Die Bienenpopulation und damit ihre Dichte werden nicht künstlich vermehrt, bzw. verdichtet, wie es sonst der Fall wäre. Somit wird die mitunter dramatische Nahrungskonkurrenz zu den Wildbienen weitestgehend vermieden, bzw. bleibt im natürlichen Gleichgewicht.
Bleibt die Honigbiene ein Wildtier in ihrem selbstgewählten Habitat, so genießt sie außerdem den Schutz diverser Gesetze, welche ein Abschwefeln, Einfangen oder vermeintliches „Retten“ unter Strafe stellen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen folgt ein weiterer ausführlicher Beitrag. Maßgeblich sind das BGB, das Bundesnaturschutzgesetz, sowie das AHL (Animal Health Law, EU). Der Kontakt kam über die Beenature-Ausbildung in artgerechter BienenERhaltung zustande. Baumpfleger Matthias ist Teilnehmer in unserem Onlinekurs, und berichtete über zahlreiche bewohnte Habitatbäume in Bremen. Zusammen mit seinem Kollegen Jakob, ebenfalls Baumpfleger und Profikletterer, zeigte er Torben Schiffer und Matthias Gust in diesem Herbst die Bäume, in welchen tatsächlich wildlebende Honigbienen leben. Mit dabei war auch Filmemacher Tim Böhme, welcher aktuell einen neuen Film über Beenature-Project und die aktuellen Entwicklungen erstellt. Soviel sei schon verraten: Es soll ein Kinofilm werden. Jakob zeigte uns zunächst die Seilzugangstechnik, mit welcher man in sehr hohe Bäume klettern kann, die mit normalen Leitern unerreichbar sind. Es kommt uns sehr entgegen, dass wir uns nun auch sicher in den oberen Etagen großer Bäume bewegen können. Nicht nur für die genaue Beobachtung von wilden Bienenvölkern, welche dort oben leben. Auch die Installation von Schiffertrees in Höhen von mindestens 10-15 Metern geben uns ein deutlich besseres Gefühl. Der Schutz der Bienen vor menschlichen Zugriffen erhöht sich damit um ein vielfaches. In den Bäumen erwartete uns dann der Einblick in mehrere natürlich gewachsene Baumhöhlen, allesamt bewohnt von wildlebenden Honigbienen in ihrem artgerechten Habitat. Es ist immer wieder überwältigend und macht uns Mut, zu sehen, wie die Natur stets aufs Neue ihren Weg findet. Wenn man sie lässt. Der Schutz der Habitate, der alten, und manchmal auch schon toten Bäume, ist Grundvoraussetzung für das Überleben der Baumhöhlenbewohner, der wilden Honigbienen, Fledermäuse, Hornissen, Vögel, Siebenschläfer etc... Und wo die Habitate fehlen, dort bieten wir sie an: Wildtierbehausungen, Baumhöhlensimulationen, Schiffertrees... viele Bezeichnungen für ein und dieselbe Sache, nämlich artgerechte Habitate.
Insgesamt 5 wilde Bienenvölker konnten wir in Bremen inspizieren. Sie werden natürlich in das Montoring des Bürgerwissenschaftsprojektes mit einfließen. Tausend Dank an Matthias und Jakob! |
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März 2023
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